Zuständigkeit für die Anerkennung von Studienleistungen – FBE
Ab Januar 2026 ist Prof. Dr. Grell für die Anrechnung und Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen im Bereich Frühe Bildung zuständig.
- Sprechstunde: freitags, 10:00 – 11:30 Uhr, ohne Anmeldung.
- Raum: MG1/03.18