Suppy Chain Management & Digitalisierung
Art: Vorlesung/Übung
Prüfungsform: Klausur, 60 Min.
ECTS: 6
Turnus: Wintersemester
Dozent
Voraussetzungen
keine
Inhalte
Das Modul Supply Chain Management (SCM) und Digitalisierung ist als einführende Veranstaltung konzipiert. Hintergrund ist die stetig zunehmende Digitalisierung von Wertschöpfungsketten. Die Studierenden sollen wesentliche allgemeine und branchenspezifische Konzepte des Supply Chain Managements verstehen lernen, sich einen Überblick über den Lebens- und Arbeitswelten gleichermaßen massiv verändernden Trend zur Digitalisierung verschaffen und die beiden Themenfelder inhaltlich miteinander verknüpfen kernen. Relevante betriebswirtschaftliche Theorien sind beispielsweise die Netzwerk-, die Transaktionskosten- und die Principal-Agents-Theorie. Das Modul legt Grundlagen für weitere Veranstaltungen des Lehrstuhls zum Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in der Logistik sowie zur Gestaltung innovativer Dienstleistungen für Logistik und Supply Chain Management.
Wesentliche Lerninhalte sind:
- Zur Entwicklung des Logistikverständnisses vom klassischen
TUL-Ansatz zu modernen Ansätzen des SCM - Grundlegende Konzepte und Ideen des Managements von Versorgungsketten im Überblick
- Details zu ausgewählten branchenspezifischen Varianten des
SCM – Automotive und FMCG als prominente Beispiele - Softwaretechnische Werkzeuge für die Unterstützung von Prozessen in globalen Versorgungsketten
- Wesentlichen informationstechnische Trends im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
- Dienstleistungswirtschaft im Kontext globaler Supply Chains aus logistischer und informationstechnischer Sicht
- Supply Chain 2.0 – Überlegungen zur Zukunft des Supply Chain Managements aus wissenschaftlicher Sicht
- Praxisperspektiven – Gedanken zur Zukunft des SCM aus der Perspektive von Logistik- und Information Service Providern
Hinweis
Diese Informationen stellen lediglich Hinweise des Lehrstuhls dar und stehen unter dem Vorbehalt der Änderung.
Rechtsverbindliche Auskünfte prüfungsrechtlicher Natur erteilt lediglich der Prüfungsausschuss.