Organisation vor Beginn der Bachelorarbeit
Zulassung
Die Zulassung zur Modulprüfung Bachelorarbeit setzt voraus, dass sie die Mindestanzahl an ECTS-Punkten ihres Studiengangs für die Zulassung einer Bachelorarbeit erworben haben (es zählt der Zeitpunkt der Anmeldung). Informationen sollten auf der Homepage ihres Studienganges zu finden sein.
Prüfungsrechtliche Informationen müssen in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung gefunden werden. Bei Unklarheiten dient die Fachstudienberatung als Anlaufstelle.
Im Vorfeld sollte eine Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches gehalten werden, ob die Durchführung einer Bachelorarbeit am Institut für Statistik möglich ist.
Themenfindung
Mögliche Themen für die Bachlorarbeit finden Sie auf der verlinkten Seite im Bereich "Mögliche Bachelorthemen". Auch eigene Themenvorschläge sind möglich. Bevorzugt sollten drei Themenvorschläge zur Ankündigung eingereicht werden. Eine genaue Fragestellung und Vorgehensplanung ist noch nicht notwendig und kann nach der Ankündigung mit dem Betreuer/der Betreuerin erarbeitet werden.
Bei Unsicherheiten bezüglich des Themas kann Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Bachelorstudiengangs gehalten werden.
Im Rahmen des Abschlussarbeiten-Kaffees haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich über Themen zu informieren und potenzielle Betreuer kennenzulernen. Die aktuellen Termine sind hier zu finden.
Ankündigung
Die Bachelorarbeit muss zu Beginn des geplanten Semesters angekündigt werden (Deadline: Sommersemester 15. April und Wintersemester 15. Oktober). Einzureichen sind per Mail an abschlussarbeiten.stat-oek(at)uni-bamberg.de folgende Dokumente:
- Fragebogen Bachelorarbeit (Dokument befindet sich hier(131.0 KB, 2 Seiten))
- Leistungsübersicht
- Benötigt wird die "Notenbescheinigung mit Fehlversuchen", die auf FlexNow abgerufen werden kann.
- Motivationsschreiben
Mit Einhaltung der Ankündigungsfrist sichert sich der Prüfling die Verfügbarkeit eines Betreuers/einer Betreuerin zu. Werden die Unterlagen erst nach der Frist eingereicht, kann zwar die entsprechende Betreuung nicht mehr garantiert werden, ist aber in den meisten Fällen immer noch möglich.
Prüfer*in bzw. Betreuer*in
Als Prüfer*innen kommen u. a. in Frage:
- Herr Prof. Dr. Aßmann
- Frau Prof. Dr. Leucht
- Herr Prof. Dr. Schmid
- Herr Dr. Meinfelder
- Frau Dr. Würz
Nachdem die Dokumente zur Ankündigung der Bachelorarbeit vollständig eingereicht wurden, wird der Lehrstuhl einen passenden Prüfer/eine passende Prüferin ermitteln und dem Prüfling mitteilen. Wünscht der Prüfling eine bestimmte Person als Betreuung, kann er auch bereits zuvor Kontakt aufnehmen und dies Anfragen. Insbesondere wenn die Thematik in den Fachbereich von Frau Prof. Dr. Leucht oder Herrn Prof. Dr. Aßmann fällt ist dies zu empfehlen.
Auch eine Betreuung durch einen fachfremden Lehrstuhl ist möglich und sollte vorher mit diesem abgeklärt werden. Bei fachfremden Lehrstühlen bedarf es der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, die per Mail eingeholt werden kann. Grundsätzlich werden Betreuungen durch Frau Prof. Dr. Ute Schmid, Frau Prof. Dr. Engelhardt-Wölfler und Herrn Prof. Dr. Trappmann genehmigt.
Formal sind Prüfer*in und Betreuer*in die gleiche Person. Der Prüfer/die Prüferin kann jedoch für die primäre Betreuung auch eine(n) seiner Doktoranden/Doktorandinnen zur Verfügung stellen.
Anmeldung/ Antrag auf Zulassung
Nachdem ein/e Prüfer*in gefunden wurde, der/die sich zur Betreuung des gewünschten Themas der Bachelorarbeit bereiterklärt hat, kann die Bachelorarbeit angemeldet werden. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen und ist nicht auf die Vorlesungszeit beschränkt. Üblich ist eine Anmeldung nach ca. 1 Monat Einarbeitungszeit. Der Titel der Arbeit muss zur Anmeldung bereits feststehen und sollte nicht mehr geändert werden. Im Ausnahmefall kann der Titel jedoch durch Bestätigung des Prüfers/der Prüferin abgewandelt werden, wenn garantiert werden kann, dass der Inhalt der Arbeit gleich geblieben ist und das Thema dementsprechend nicht zurückgegeben wurde. Besonders wichtig ist, dass bei der Anmeldung schon alles vorliegt, was beantragt werden muss und nicht im persönlichen Machtbereich des Prüflings liegt. Hierzu zählt bspw. der Datenzugang oder Zugang zur benötigten Rechenleistung zur Verarbeitung großer Datenmengen.
Die nötigen Schritte zu Anmeldung der Bachelorarbeit an der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier:
Nach der Anmeldung erfolgt die Zulassung zur Bachelorarbeit inklusive Themenstellung und Betreuungsperson schriftlich seitens des Prüfungsausschusses an den Prüfling. Diese Mitteilung ist dem Betreuer/der Betreuerin vorzulegen. Mit Vorlage der Mitteilung wird vom Prüfer/von der Prüferin das Thema der Bachelorarbeit an den Prüfling ausgegeben, womit die Bearbeitungszeit von 3 Monaten beginnt.
