Organisation vor Beginn der Masterarbeit

Zulassung

Die Zulassung zur Modulprüfung Masterarbeit setzt voraus, dass mindestens 60 ECTS-Punkte erworben wurden (es zählt der Zeitpunkt der Anmeldung).

Themenfindung

Mögliche Themen für die Masterarbeit finden Sie auf der verlinkten Seite im Dokument "Mögliche Masterarbeitsthemen". Auch eigene Themenvorschläge sind möglich. Bevorzugt sollten drei Themenvorschläge zur Ankündigung eingereicht werden. Eine genaue Fragestellung und Vorgehensplanung ist noch nicht notwendig und kann nach der Ankündigung mit dem Betreuer/der Betreuerin erarbeitet werden. 

Im Rahmen des Abschlussarbeiten-Kaffees haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich über Themen zu informieren und potenzielle Betreuer kennenzulernen. Die aktuellen Termine sind hier zu finden.

Zusammenarbeit mit einem externen Unternehmen/Institut etc.

Die Masterarbeit kann alternativ auch bei einem externen Unternehmen oder Forschungsinstitut geschrieben werden. 

Dabei ist zu beachten:

  • Das Thema muss Bezug zu den Inhalten des Studiengangs aufweisen und wissenschaftlichen Standards entsprechen. Rein unternehmensspezifische Forschung ohne verallgemeinerbare Erkenntnisse erfüllt dieses Kriterium nicht.
  • Neben einem universitären Gutachter sollte auch ein externer Ansprechpartner auf Unternehmens- bzw. Institutsseite vorhanden sein.
  • Das Personal des Fachbereichs ist nicht für die Universität zeichnungsberechtigt, weswegen so genannte NDAs (Non-disclosure agreements) nicht unterschrieben werden können. Die Arbeit kann lediglich bei der Abgabe mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Ankündigung

Die Masterarbeit muss zu Beginn des geplanten Semesters angekündigt werden (Deadline: Sommersemester 15. April und Wintersemester 15. Oktober). Einzureichen sind per Mail an abschlussarbeiten.stat-oek(at)uni-bamberg.de folgende Dokumente:

  • Fragebogen Masterarbeit (Dokument befindet sich hier(131.0 KB, 2 Seiten))
  • Leistungsübersicht
    • Benötigt wird die "Notenbescheinigung mit Fehlversuchen", die auf FlexNow abgerufen werden kann.
  • Motivationsschreiben

Mit Einhaltung der Ankündigungsfrist sichert sich der Prüfling die Verfügbarkeit eines Betreuers/einer Betreuerin zu. Werden die Unterlagen erst nach der Frist eingereicht, kann zwar die entsprechende Betreuung nicht mehr garantiert werden, ist aber in den meisten Fällen immer noch möglich.

Prüfer*in bzw. Betreuer*in

Als Prüfer*innen kommen u. a. in Frage:

  • Herr Prof. Dr. Aßmann
  • Frau Prof. Dr. Leucht
  • Herr Prof. Dr. Schmid
  • Herr Dr. Meinfelder
  • Frau Dr. Würz

Nachdem die Dokumente zur Ankündigung der Masterarbeit vollständig eingereicht wurden, wird der Lehrstuhl einen passenden Prüfer/eine passende Prüferin ermitteln und dem Prüfling mitteilen. Wünscht der Prüfling eine bestimmte Person als Betreuung, kann er auch bereits zuvor Kontakt aufnehmen und dies Anfragen. Insbesondere wenn die Thematik in den Fachbereich von Frau Prof. Dr. Leucht oder Herrn Prof. Dr. Aßmann fällt ist dies zu empfehlen.

Auch eine Betreuung durch einen fachfremden Lehrstuhl ist möglich und sollte vorher mit diesem abgeklärt werden. Bei fachfremden Lehrstühlen bedarf es der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, die per Mail eingeholt werden kann. Grundsätzlich werden Betreuungen durch Frau Prof. Dr. Ute Schmid, Frau Prof. Dr. Engelhardt-Wölfler und Herrn Prof. Dr. Trappmann genehmigt.

Formal sind Prüfer*in und Betreuer*in die gleiche Person. Der Prüfer/die Prüferin kann jedoch für die primäre Betreuung auch eine(n) seiner Doktoranden/Doktorandinnen zur Verfügung stellen.

Anmeldung/ Antrag auf Zulassung

Nachdem ein/e Prüfer*in gefunden wurde, der/die sich zur Betreuung des gewünschten Themas der Masterarbeit bereiterklärt hat, kann die Masterarbeit angemeldet werden. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen und ist nicht auf die Vorlesungszeit beschränkt. Üblich ist eine Anmeldung nach ca. 1 Monat Einarbeitungszeit. Der Titel der Arbeit muss zur Anmeldung bereits feststehen und sollte nicht mehr geändert werden. Im Ausnahmefall kann der Titel jedoch durch Bestätigung des Prüfers/der Prüferin abgewandelt werden, wenn garantiert werden kann, dass der Inhalt der Arbeit gleich geblieben ist und das Thema dementsprechend nicht zurückgegeben wurde. Besonders wichtig ist, dass bei der Anmeldung schon alles vorliegt, was beantragt werden muss und nicht im persönlichen Machtbereich des Prüflings liegt. Hierzu zählt bspw. der Datenzugang oder Zugang zur benötigten Rechenleistung zur Verarbeitung großer Datenmengen.

Die nötigen Schritte zu Anmeldung der Masterarbeit an der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier:

Anmeldung Masterarbeit

Nach der Anmeldung erfolgt die Zulassung zur Masterarbeit inklusive Themenstellung und Betreuungsperson schriftlich seitens des Prüfungsausschusses an den Prüfling. Diese Mitteilung ist dem Betreuer/der Betreuerin vorzulegen. Mit Vorlage der Mitteilung wird vom Prüfer/von der Prüferin das Thema der Masterarbeit an den Prüfling ausgegeben, womit die Bearbeitungszeit von 6 Monaten beginnt.