Funktionen und Zuständigkeiten im Überblick

Erster Ansprechpartner ist auf genuin rechtlicher Ebene bei Folgendem Herr Prof. Dr. Freyberger:

1. Prüfung von kfw-Anträgen (Studienkredite): Bitte beachten Sie dabei, dass BAFÖG-Anträge hingegen von den jeweiligen Fachzuständigen (siehe Personen- und Einrichtungsverzeichnis in UNIVIS) geprüft und gezeichnet werden müssen (zuständig im Fach Geschichte: Prof. Dr. Bert Freyberger).

2. Prüfung von Anträgen auf sog. Nachteilsausgleich (Arbeitszeitverlängerung o.Ä. bei Prüfungen): Die Anträge sind spätestens vier Wochenvor der ersten betreffenden Prüfung schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Beizulegen ist möglichst auch ein Gutachten des Kollegen Prof. Dr. Jörg Wolstein.

3. Korrektur bzw. Tilgung fehlerhafter FlexNow-Einträge, die die Modulordnung insgesamt betreffen: Bitte beachten Sie die Hinweise auf den entsprechenden Formularen des Prüfungsamts (sog. "verifizierte FlexNow-Ausdrucke"). Bitte klären Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, ob das Ganze nicht bereits von Vertreterinnen oder Vertretern des Faches erledigt werden kann.

4. Abschließende Anerkennung von Leistungen im Fach Schulpsychologie für den EWS-Bereich Psychologie im Lehramtsstudium: Hier ist eine entsprechende Vorbestätigung des Fachkollegen Prof. Dr. MIchael Hock vorzulegen.

5. Prüfung der Anerkennbarkeit von Vorleistungen bei Fach-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel: Bitte beachten Sie, dass eine solche Anerkennung durch den Prüfungsausschuss zwingend notwendig ist, da diese spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Prüfungsamt vorgelegt werden muss; eine Anerkennung nur innerhalb der betroffenen Fächer (d.h. durch die jeweiligen Fachzuständigen) ist rechtlich nicht ausreichend. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie diese Leistungen anerkennen lassen, desto besser. Einzelheiten zum Procedere finden Sie unter dem Reiter "Anerkennung von Vorleistungen..."