Funktionen und Zuständigkeiten im Überblick

Erste Ansprechpartnerin ist auf genuin rechtlicher Ebene bei Folgendem Frau Prof. Dr. Franz:

1. Prüfung von Anträgen auf sog. Nachteilsausgleich: Die Anträge sind spätestens vier Wochen vor der ersten betreffenden Prüfung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich einzureichen. Beizulegen ist, neben aktuellen fachärztlichen Gutachten, möglichst auch ein Empfehlungsschreiben der inneruniversitären Kontaktstelle für Studierende mit Behinderung.

2. Korrektur bzw. Tilgung fehlerhafter FlexNow-Einträge, die die Modulordnung insgesamt betreffen: Bitte beachten Sie die Hinweise auf den entsprechenden Formularen des Prüfungsamts (sog. "verifizierte FlexNow-Ausdrucke"). Bitte klären Sie vor Kontaktaufnahme mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, ob dies nicht bereits von Vertreterinnen oder Vertretern des Faches erledigt werden könnte.

3. Abschließende Anerkennung von Leistungen im Fach Schulpsychologie für den EWS-Bereich Psychologie im Lehramtsstudium: Hier ist eine entsprechende Vorbestätigung des Fachkollegen Prof. Dr. MIchael Hock vorzulegen.

4. Prüfung der Anerkennbarkeit von Vorleistungen bei Fach-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel: Bitte beachten Sie, dass eine solche Anerkennung durch den Prüfungsausschuss zwingend notwendig ist, da diese spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Prüfungsamt vorgelegt werden muss; eine empfehlende Anerkennung nur innerhalb der betroffenen Fächer (d.h. durch die jeweiligen Fachzuständigen) ist rechtlich nicht ausreichend. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie diese Leistungen anerkennen lassen, desto besser. Einzelheiten zum Procedere finden Sie unter dem Reiter "Anerkennung von Vorleistungen..."