Vocatio - Die kirchliche Bevollmächtigung

Hinweise zu Vocatio und Vocatiogespräch

Allgemeine Informationen

Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Refendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).

Voraussetzungen dafür sind

  • die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
  • eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums
  • die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
  • ein regelrechtes Studium laut LPO I

Ab dem Sommersemster 2022 wird das Vocatioverfahren verändert, daher werden im Folgenden zwei Wege aufgezeigt.

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.

  • Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche während der Studienzeit.
  • Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.

Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:

https://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/

Richtlinien und weitere Informationen zur Vocatio(168.3 KB) (PDF-Datei)

Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

  • Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort (Pfarrer Thomas Braun, ESG Bamberg) oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder/in, der/die bei der universitären theologischen und religionspädagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrern/Religionslehrerinnen beteiligt ist. Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch und soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen.
  • Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. Mögliche Punkte in Ihrem Schreiben können sein:
  • Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
  • Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
  • ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
  • Überlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft

Es besteht die Möglichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespräch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig!

Antragsstellung:

  • Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie 

hier(57.8 KB, 4 Seiten)   oder im Sekretariat bei Gudrun Lilge.

Und direkt bei der Evangelischen Landeskirche Bayern auf https://www.studienbegleitung-elkb.de/

  • Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.

  • Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 begonnen haben:

Vereinbaren Sie spätestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gesprächtermin für das Motivationsgespräch. Sie können sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Motivationsgespräch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).

  • Auf dem Antragsformular bestätigt der Lehrstuhl für Religionspädagogik den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, die Hochschulgemeinde oder die Universität bestätigt die Durchführung des Motivationsgesprächs. Alternativ bestätigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars / der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Bestätigungen und nötigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorläufige Bevollmächtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.