Projekt: Auswirkungen der Sperrzeit in Bayern

 

Projektbeschreibung

Erzielt das Instrument der Sperrzeiterweiterung auf kommunaler Ebene in Bayern die politisch gewünschte Wirkung?

Projektbeteiligte

Falko Tesch, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Technischen Universität Dresden

Lukas Hohendorf, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Empirische Politikwissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Publikationen

Tesch, Falko und Hohendorf, Lukas (2018): Do Changes in Bar Opening Hours Influence Violence in the Night? Evidence from 13 Bavarian Towns. Journal of Drug Issues 48(2). https://doi.org/10.1177/0022042617753146

Hohendorf, Lukas und Tesch, Falko (2018): Staatlich verordnete Nachtruhe. Wirkung von Sperrstunden. Katapult 10. https://katapult-magazin.de/de/artikel/artikel/fulltext/staatlich-verordnete-nachtruhe/

Presse- und Rundfunkbeiträge

Fränkischer Tag 26.04.2018 - Von Zapfenstreich und Randale

Süddeutsche Zeitung 27.05.2018 - Sperrstunde macht Orte nicht sicherer

Nürnberger Nachrichten 28.05.2018 - Studie: Erweiterte Sperrzeiten reduzieren Gewalttaten nicht

Augsburger Allgemeine 28.05.2018 - Studie: Nächtliche Sperrstunde hat kaum Einfluss auf Kriminalität in Bayern

Radiointerview Bayerischer Rundfunk 28.05.2018 - Wieso die Sperrstunde bayerische Städte gefährlicher macht

Theoretisches

Ziel der Erweiterung der Sperrstunde ist die Reduzierung von nächtlichen Störungen der öffentlichen Ordnung. Hinter der Maßnahme steht die Annahme der Availability Theory, dass durch die Reduktion der Verfügbarkeit von Alkohol auch die alkoholbedingten Straftaten sinken werden (vgl. Single 1988). Dem gegenüber steht die Situational Crime Prevention Theory nach Clarke (1983). Diese besagt, dass durch das gleichzeitige Verlassen einer großen Zahl von Personen von Clubs und Kneipen zur Sperrzeit mehr Gelegenheiten für Konflikte zwischen den Besucherinnen und Besuchern zu Stande kommen als bei einem stetigen Abfluss.

Hintergrund

Im Jahr 2005 wurde die Frage einer nächtlichen Sperrzeit für Gastronomiebetriebe teilweise von der Landes- auf die Gemeindeebene übertragen. Von jetzt an konnten die Stadt- und Gemeinderäte selbst entscheiden, ob sie zusätzlich zur landesrechtlich vorgeschriebenen „Putzstunde“ zwischen 5 und 6 Uhr die Sperrzeit erweitern oder nicht. Seit 2006 haben dies einige Städte getan, darunter Regensburg, Erlangen, Fürth und Bamberg.

In einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2013 teilte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann mit, dass die Störungen der öffentlichen Ordnung in Städten, die wieder eine Sperrzeitregelung eingeführt haben, zurückgegangen seien. Gleichzeitig forderte er die anderen Gemeinden auf, ebenfalls eine Sperrzeitverlängerung einzuführen (Bayerische Staatsregierung 2013).

Anders hatte das allerdings beispielsweise der Bamberger Polizeichef Udo Skrzypczak bei einer Evaluationsveranstaltung im Jahr 2012 gesehen: Die Verlängerung der Sperrzeit habe in Bamberg nicht zu einer Reduzierung der Polizeieinsätze geführt. Dennoch stellte er nicht die Wirksamkeit des Instruments an sich in Frage, sondern schloss daraus, dass die Einschränkungen schlichtweg nicht restriktiv genug seien, um das erwünschte Resultat zu erzielen (Fränkischer Tag Bamberg 2012, S. 13). Die Folge der Evaluationsveranstaltung war dann eine Empfehlung der Polizeiführung an den Stadtrat, die Ausnahmegenehmigungen zur Sperrzeitregelung deutlich zu reduzieren. In Folge des Beschlusses wurden die Kriterien in Bamberg derart verschärft, dass es ab 2013 für Kulturschaffende und Gastronomen quasi unmöglich wurde, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Zwei unterschiedliche Beobachtungen – nämlich einmal gesunkene Deliktzahlen (Innenminister) und einmal gestiegene Polizeibelastung (Polizeichef) – führen also zum gleichen Schluss: ‚Je strikter die Sperrzeit desto weniger Straftaten‘. Diese einfache Sie entspricht der Availability Theory und widerspricht damit der Situational Crime Prevention Theory. Früheren Untersuchungen aus der internationalen vergleichenden Forschung zu diesem Thema hatten die simple Formel bereits zurückgewiesen zurückgewiesen. Allerdings weisen viele der früheren Studien jedoch methodische Mängel auf. So wurde bis auf wenige Ausnahmen nicht für generelle Zeittrends und das Gewaltniveau am Tag kontrolliert, wenn die interessierende Variable ‚nächtliche Gewalt‘ darstellte. Außerdem gab es bisher keine systematische Studie zur Auswirkung der Sperrzeitverlängerung in Deutschland und somit auch nicht in Bayern.

Fragestellung und Untersuchungsaufbau

Aus den soeben genannten Gründen sollen die Auswirkungen der erweiterten Sperrzeit in Bayern über 12 Jahre (2002-2013) in 13 Städten untersucht werden. Von 2002 bis zur Gesetzesänderung 2005 galt zunächst in allen Städten die erweiterte Sperrzeitregelung. Ab der Liberalisierung 2005 dann nur noch in den Städten, deren Stadtrat sich explizit für eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrstunde entschieden hatte. Das Setting eignet sich also sehr gut für eine vergleichende Untersuchung. Für eine Messung des nächtlichen Gewaltniveaus werden Körperverletzungen pro 1000 Einwohner zwischen 2 und 6 Uhr herangezogen, da sich die erlassenen Erweiterungen alle auf diesen Zeitraum beziehen.

Ergebnisse

Wie in der Publikation “Do Changes in Bar Opening Hours Influence Violence in the Night? Evidence from 13 Bavarian Towns“ im Journal of Drug Issues, die aus dem Forschungsprojekt hervorging, genauer beschrieben, greift die Formel ‚Je strikter die Sperrzeit desto weniger Straftaten‘ eindeutig zu kurz.  Dies bestätigt die Ergebnisse vieler vorheriger Studien. Die Ergebnisse zeigen vielmehr, dass es keinen klaren Effekt der Sperrzeitverlängerung auf die Anzahl der Delikte gibt. In Städten, die generell ein niedriges Gewaltpotential aufweisen, konnte die Sperrstunde zwar die erwünschten Effekte erzielen. Gibt es in einer Stadt aber ohnehin schon eine relativ hohe Quote von Körperverletzungen, wird dieser Trend durch die verlängerte Sperrzeit sogar verschlimmert.

Studien aus anderen Ländern haben gezeigt, dass andere Maßnahmen effektiver bei der Reduzierung von nächtlichen Straftaten, insbesondere Körperverletzungen und Ruhestörung sein können. Neben strengeren Kontrollen von Auflagen zum Ausschank an bereits stark alkoholisierte Gäste zeigten auch gezielte Schulungen für Bar- und Club-Angestellteim Umgang mit aggressiven und störenden Gästen einen positiven Einfluss. Körperverletzungen durch Fremdeinwirkung sind jedoch nur ein Teil der mit Alkohol assoziierten Gefahren. Durch Begrenzung der Öffnungszeiten, die Reduzierung der Zahl von Lokalen und Nachclubs oder eine hohe Preisdifferenz zu Supermarktpreisen besteht die Gefahr, dass sich der Konsum an weniger gut überwachte Orte verlagert. Im Hinblick auf das Selbstschädigungspotenzial von Alkohol ist dies eine fatale Entwicklung.

Quellen

Bayerische Staatsregierung (2013): Sperrzeitverlängerungen in bayerischen Kommunen. Pressemitteilung vom 11. April 2013. Online verfügbar unter: http://www.bayern.de/sperrzeitverlaengerungen-in-bayerischen-kommunen/ (zuletzt geprüft am 23.10.2017)
Fränkischer Tag Bamberg (2012). “Wollen nur ein paar Stunden Schlaf“. Ausgabe vom 25.05.2012, S. 13. Online verfügbar unter: http://www.infranken.de/regional/bamberg/Wir-wollen-nur-ein-paar-Stunden-Schlaf;art212,286305 (zuletzt geprüft am 23.10.2017)
Clarke, R. V. (1983): Situational crime prevention: Its theoretical basis and practical scope. Crime and Justice, 4, S. 225-256.

Single, E. W. (1988): The availability theory of alcohol-related problems. In C. D. Chaudron & D. A. Wilkinson (Hg.), Theories on alcoholism (S. 325-351). Toronto, Ontario, Canada: Addiction Research Foundation.