Während der Bearbeitung der Masterarbeit

Bearbeitungshinweise

Auf der Rückseite der Thema-Bestätigung vom Lehrstuhl, befinden sich wichtige Bearbeitungshinweise für die Anfertigung von Masterarbeiten.

Weitere Tipps und Formatvorlagen befinden sich hier.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Beginn der Bearbeitungszeit ist die Ausgabe des Themas der Masterarbeit. Anschließend kann der Abgabetermin in FlexNow eingesehen werden. Die Arbeit kann um 4 Wochen verlängert werden. Genauere Informationen finden sich in der Studien- / Prüfungsordnung.

Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung der Abschlussarbeit nicht über die Maximalstudienzeit hinausgehen darf.

Kolloquium

Gegen Ende oder nach der Bearbeitungszeit ist eine Präsentation der Arbeit (ca. 30 Minuten Vortrag + ca. 15 Minuten Fragen) vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine "softe Verteidigung", die nicht in die Bewertung einfließt. Es soll dabei herausgestellt werden, dass der Prüfling seine Arbeit eigenständig verfasst hat und weitreichende Kenntnis im Rahmen seines Themas besitzt. Der mündliche Vortrag sollte mit Präsentationsfolien gestützt werden.

Die Standardplattform für die Präsentation ist das Statistisch-Ökonometrische Hauptseminar. Der semi-öffentliche Vortrag findet dabei vor dem Prüfer/der Prüferin sowie weiteren Studierenden und allgemein Interessierten statt. Die Anmeldung erfolgt wie alle anderen Kursanmeldungen auch, kann aber auch über Dr. Florian Meinfelder erfolgen. Ist das Statistisch-Ökonometrische Hauptseminar als Präsentationsplattform vorgesehen, muss der Vortrag innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen. 

Wenn die Arbeit an einem anderen Lehrstuhl betreut wird, kann auch eine äquivalente Plattform, die der betreuende Lehrstuhl anbietet, genutzt werden. Der Prüfer/die Prüferin muss bei dem Vortrag anwesend sein.

Wird die Arbeit in Kooperation mit einem Institut oder Unternehmen geschrieben und ist gegen Ende der Arbeit ein Vortrag im Unternehmen vorgesehen, so ist es auch mit Absprache des Prüfers/der Prüferin möglich, das Kolloquium mit diesem Vortrag zu verbinden. In diesem Fall muss der Prüfer/die Prüferin bei dem Vortrag im Unternehmen anwesend sein. Hier ist auch ein Kolloquium außerhalb der Vorlesungszeit möglich.

Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit ist maschinenschriftlich und in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und in zwei fest gebundenen Ausfertigungen beim Prüfungsamt einzureichen. Jeder gebundenen Ausfertigung ist eine elektronische Fassung der gesamten Arbeit im PDF-Format beizufügen. Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss mit Zustimmung der Prüferin bzw. des Prüfers das Abfassen der Masterarbeit in einer anderen lebenden Sprache gestatten.

Eine digitale Abgabe der Arbeit über den Formularserver der Universität wird auch angeboten. Es gelten die dort zu findenden Hinweise bei der Abgabe.

Formularserver

 

Wird die Masterarbeit nicht fristgerecht gemäß § 29 Abs. 4 abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei Übersendung der Masterarbeit mit der Post ist für die Wahrung der Frist das Datum des Poststempels maßgebend.