Vorkorrekturen

Zuständig: Carolin Baumann

Ablauf und Fristen:

  • Anträge auf Vorkorrektur sind spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin einzureichen.
  • Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Carolin Baumann.

Voraussetzungen:

  • ausreichend begründeter Antrag

Erforderliche Angaben im Antrag:

  • betroffener Klausurtermin
  • Begründung / Anlass für die Vorkorrektur
  • Name der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Matrikelnummer

Nachkorrekturen

Zuständig: Dominik Henkel

Ablauf und Fristen:

  • Anträge auf Nachkorrektur können nur gestellt werden, wenn zuvor Einsicht in die Klausur im Rahmen der offiziellen Termine des Prüfungsamtes genommen wurde. Einsichtnahme (Wintersemester 2025/2026): 04.05.2026 – 08.05.2026 (in verschiedenen Gruppen, Kapellenstr. 13)
  • Der Antrag auf Nachkorrektur ist innerhalb von drei Wochen nach der letzten Einsichtnahmemöglichkeit einzureichen. Fristende für Klausuren aus dem Sommersemester 2025: 29.05.2026

  • Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Dominik Henkel.

Voraussetzungen:

  • vorherige Einsichtnahme
  • ausreichend begründeter Antrag
  • eine Notenänderung liegt im Bereich des Möglichen

Erforderliche Angaben im Antrag:

  • betroffene Klausur
  • präzise Kritik an der beanstandeten Korrektur
  • Matrikelnummer