Vorkorrekturen
Zuständig: Carolin Baumann
Ablauf und Fristen:
- Anträge auf Vorkorrektur sind spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin einzureichen.
- Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Carolin Baumann.
Voraussetzungen:
- ausreichend begründeter Antrag
Erforderliche Angaben im Antrag:
- betroffener Klausurtermin
- Begründung / Anlass für die Vorkorrektur
- Name der Antragstellerin / des Antragstellers
- Matrikelnummer
Nachkorrekturen
Zuständig: Dominik Henkel
Ablauf und Fristen:
- Anträge auf Nachkorrektur können nur gestellt werden, wenn zuvor Einsicht in die Klausur im Rahmen der offiziellen Termine des Prüfungsamtes genommen wurde. Einsichtnahme (Wintersemester 2025/2026): 04.05.2026 – 08.05.2026 (in verschiedenen Gruppen, Kapellenstr. 13)
Der Antrag auf Nachkorrektur ist innerhalb von drei Wochen nach der letzten Einsichtnahmemöglichkeit einzureichen. Fristende für Klausuren aus dem Sommersemester 2025: 29.05.2026
Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Dominik Henkel.
Voraussetzungen:
- vorherige Einsichtnahme
- ausreichend begründeter Antrag
- eine Notenänderung liegt im Bereich des Möglichen
Erforderliche Angaben im Antrag:
- betroffene Klausur
- präzise Kritik an der beanstandeten Korrektur
- Matrikelnummer