Vorkorrekturen

Zuständig: Carolin Baumann

Ablauf und Fristen: Anträge auf Vorkorrektur sind für die jeweilige Prüfung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Es werden nur ausreichend begründete Anträge angenommen.

Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Carolin Baumann.

Angaben im Antrag: Ein Antrag muss zur Bearbeitung folgende Angaben enthalten:

  • betroffener Klausurtermin
  • Begründung / Anlass für die Vorkorrektur
  • Name der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Matrikelnummer
  • E-Mail-Adresse

Nachkorrekturen

Zuständig: Dominik Henkel

Ablauf und Fristen: Anträge auf Nachkorrektur werden nur angenommen, wenn zuvor Einsicht in die Klausur zu den offiziellen Terminen des Prüfungsamtes genommen wurde.

Einsichtnahme in Klausuren des Wintersemesters 2025/2026: 04.05.2026 – 08.05.2026 (in verschiedenen Gruppen in der Kapellenstr. 13)

Der Antrag auf Nachkorrektur muss binnen drei Wochen nach der letzten Einsichtnahme-Möglichkeit eingereicht werden.
Fristende für Klausuren aus dem Sommersemester 2025: 29.05.2026

Der Antrag erfolgt schriftlich (per E-Mail) an Dominik Henkel.

Angaben im Antrag: Ein Antrag muss zur Bearbeitung folgende Angaben enthalten:

  • präzise Kritik an der Korrektur der Aufgabe, die beanstandet wird
  • betroffene Klausur
  • Matrikelnummer
  • E-Mail-Adresse 

Voraussetzungen:

  • Es muss zuvor Einsicht in die jeweilige Klausur genommen worden sein
  • Es werden nur ausreichend begründete Anträge angenommen
  • Es werden nur Anträge bearbeitet, bei denen eine Notenänderung im Bereich des Möglichen liegt