Vorkorrekturen
Zuständig: Carolin Baumann
Ablauf und Fristen: Anträge auf Vorkorrektur sind für die jeweilige Prüfung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Es werden nur ausreichend begründete Anträge angenommen.
Die Einreichung erfolgt per E-Mail an Carolin Baumann.
Angaben im Antrag: Ein Antrag muss zur Bearbeitung folgende Angaben enthalten:
- betroffener Klausurtermin
- Begründung / Anlass für die Vorkorrektur
- Name der Antragstellerin / des Antragstellers
- Matrikelnummer
- E-Mail-Adresse
Nachkorrekturen
Zuständig: Dominik Henkel
Ablauf und Fristen: Anträge auf Nachkorrektur werden nur angenommen, wenn zuvor Einsicht in die Klausur zu den offiziellen Terminen des Prüfungsamtes genommen wurde.
Einsichtnahme in Klausuren des Wintersemesters 2025/2026: 04.05.2026 – 08.05.2026 (in verschiedenen Gruppen in der Kapellenstr. 13)
Der Antrag auf Nachkorrektur muss binnen drei Wochen nach der letzten Einsichtnahme-Möglichkeit eingereicht werden.
Fristende für Klausuren aus dem Sommersemester 2025: 29.05.2026
Der Antrag erfolgt schriftlich (per E-Mail) an Dominik Henkel.
Angaben im Antrag: Ein Antrag muss zur Bearbeitung folgende Angaben enthalten:
- präzise Kritik an der Korrektur der Aufgabe, die beanstandet wird
- betroffene Klausur
- Matrikelnummer
- E-Mail-Adresse
Voraussetzungen:
- Es muss zuvor Einsicht in die jeweilige Klausur genommen worden sein
- Es werden nur ausreichend begründete Anträge angenommen
- Es werden nur Anträge bearbeitet, bei denen eine Notenänderung im Bereich des Möglichen liegt