Sprachnachweis für das Auslandsstudium

Wer für einige Zeit im Ausland studieren möchte, benötigt für die Bewerbung an den ausländischen Universitäten einen Sprachnachweis.

Hierfür führt das Sprachenzentrum in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch Sprachtests durch, mit denen das Niveau nachgewiesen werden kann.

Für alle weiteren Sprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den jeweiligen Lektorinnen und Lektoren. Bitte füllen Sie das Sprachzeugnis(104.3 KB, 1 Seite) mit Ihren persönlichen Daten aus und bringen Sie es zum Termin mit.

 

Der Sprachtest:

Mit den Sprachtests werden die die vier Fertigkeiten Hören, Schreiben, Lesen und Sprechen geprüft. Sie  bestehen aus einem schriftlichen Test inklusive einer Hörverständnisübung und einer anschließenden 10minütigen mündlichen Prüfung in Zweiergruppen.

Nähere Informationen zum Sprachnachweis-Test Englisch finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Sprachnachweis-Test Spanisch finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Informationen zur mündlichen Prüfung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Sprachnachweis-Tests um ein kostenloses Service-Angebot des Sprachenzentrums handelt, dessen Ergebnis nicht angefochten werden kann. Das Sprachnachweis-Zeugnis dient lediglich dem Niveau-Nachweis für die Auslandsstudiums-Bewerbung. Es ist ein Jahr lang gültig.
Es steht allen Bewerberinnen und Bewerbern frei, andere zugelassene Tests (TOEFL etc.) abzulegen. Welche Tests zugelassen sind, erfahren Sie beim Akademischen Auslandsamt.

Erlass des schriftlichen Testteils

Ab WS 2019/20

Bei Bestehen von bestimmten Sprachkursen des Sprachenzentrums der Universität Bamberg auf dem erforderlichen Niveau mit der Note 2,0 oder besser muss der schriftliche Teil des Sprachnachweis-Tests nicht mehr abgelegt werden. Es erfolgt eine direkte Zulassung zur mündlichen Prüfung, sofern die Prüfung des Sprachkurses nicht länger als ein Jahr zurückliegt

Weitere Informationen dazu haben wir hier(221.0 KB) für Sie zusammengestellt.

Den Link zum elektronischen Antragsformular  auf Befreiung vom schriftlichen Testteil und die jeweiligen Antragsfristen finden Sie jeweils ab Anfang September (WS) bzw. ab Ende Mai (SS) in den News auf der Hompage des Sprachenzentrums.

Termine:

Die Sprachtests finden jeweils im Juli/August und im Oktober/November statt.
Grundsätzlich kann in einer Sprache pro Semester nur ein Sprachtest abgelegt werden.

Die aktuellen Prüfungstermine, die Frist für die An- und Abmeldefrist über FlexNow sowie die Frist zur Antragstellung auf Erlass des schriftlichen Testteils finden Sie Ende Mai (Termin Juli) und Anfang September (Termine Oktober/November) auf unserer Homepage unter NEWS sowie in UnivIS unter der jeweiligen Sprache.

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung vom schriftlichen Testteil nicht erfüllt sind, ist eine Anmeldung zum Test über FlexNow erforderlich!

Das Sprachnachweiszeugnis

Die Berechnungstabelle für das Gesamtniveau des Sprachnachweises können Sie hier(66.8 KB) einsehen.

Sprachkenntnisse:

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem Sprachniveau, das für Ihre Auslandsbewerbung erforderlich ist! Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sehr sinnvoll ist, wenn Sie in der Sprache Ihres Wunschlandes noch vor dem Sprachtests einen oder meherere Sprachkurse belegen. Bitte informieren Sie sich in UnivIS über unser Angebot im HaF-Bereich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die jeweiligen Lektorinnen und Lektoren.