Integriertes Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder gleich ein Doppelabschlussprogramm?

Egal, ob ein Auslandsstudium verpflichtend im Studiengang vorgesehen ist oder Sie dieses freiwillig in Ihr Studium integrieren wollen, es soll weder eine Unterbrechung noch eine Verlängerung Ihres Studiums an der Universität Bamberg darstellen. An der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften besteht grundsätzlich ein großes Interesse daran, Studierenden internationale Mobilität während des Studiums zu ermöglichen. Das reibungslose Integrieren eines solchen Auslandsaufenthaltes kann aber nur gelingen, wenn dieser bei der Planung des Studiums von Anfang an mitberücksichtigt wird.

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie Sie als Studierender der SoWi ins Ausland gehen können:

Auslandsaufenthalt planen

Während ein Auslandspraktikum relativ flexibel, z. B. auch in der vorlesungsfreien Zeit integriert werden kann, muss ein Auslandsstudium langfristig geplant werden. Es ist sinnvoll, es nur zum jeweiligen Wintersemester zu beginnen. Informationen zur Bewerbung an einer Partneruniversität sowie die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.

Von der Bewerbung bis zum Zeitpunkt der Abreise ins Ausland vergeht in der Regel mindestens ein Jahr. Rechtzeitige Planung ist also sehr wichtig. Wir empfehlen allen Studierenden, die sich für diesen Weg interessieren, eine Erstberatung im Akademischen Auslandsamt, bei der Sie sich im Detail über die Bewerbungsvoraussetzungen, den Bewerbungsprozess und die Partneruniversitäten informieren können. Die aktuellen Termine finden Sie auf der News-Seite des Akademischen Auslandsamtes.

Neben der Bewerbung ist es zudem sehr wichtig, das Auslandsstudium auch aus akademischer Sicht gut zu planen und das Studium im Ausland bei der Planung Ihres gesamten Studiums zu berücksichtigen. Ein wichtiges Werkzeug der Integration Ihres Auslandsstudiums ist die Anrechnung der dort erbrachten Kurse in Bamberg. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Studiengänge verfügen über sogenannte Mobility Windows, die die Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland erheblich erleichtern. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten Ihres Prüfungsausschusses.

Außerhalb dieser Mobility Windows müssen Studierende vor der Anrechnung eine Äquivalenzprüfung beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallprüfung (für jede zu ersetzende Leistung des Studiums in Bamberg). Verantwortlich für die Prüfung ist jeweils der Lehrstuhl, dessen Leistung ersetzt werden soll. Die Zuordnung der ausländischen Leistung zu einem Kurs in Bamberg erfolgt durch die Studierenden, bevor Sie sich für die Prüfung der Äquivalenz an einen Lehrstuhl wenden. Informationen zum Vorgehen und zu den benötigten Unterlagen finden Sie in der Regel auf den Seiten der Lehrstühle.

    Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, empfehlen wir, bei der Planung des Studiums eher allgemeine Fächer für die Anrechnung aus dem Ausland vorzusehen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, an der Partneruniversität inhaltlich äquivalente Kurse zu finden.

    Außerdem ist es sehr wichtig, sich das nötige Niveau in der Landessprache (oder in Englisch) anzueignen, bevor man ins Ausland geht. Die Sprache ist die eine Schlüsselqualifikation für den Zugang zu Kultur und alltäglichem Leben, um so interkulturelle Kompetenz aufzubauen. Darüber hinaus macht es natürlich Spaß, in eine zunächst fremde Gesellschaft hineinzuwachsen. Wir empfehlen allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, sich ab dem ersten Semester mit der Landessprache auseinanderzusetzen. Das Sprachenzentrum der Universität ist hier eine erste Anlaufstelle für die Sprachausbildung! Informationen zum konkreten Sprachniveau, das Sie für die Bewerbung (aktuelle Bewerbungsfrist) benötigen, finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes sowohl für die Europa- als auch für die Überseeprogramme.

    Im Internationalisierungsgrad noch übertroffen wird das integrierte Auslandsstudium von einem Doppelabschlussprogramm, bei dem Sie Ihr Studium mit einem Abschluss der Universität Bamberg und einem Abschluss der ausländischen Partnerhochschule beenden. In diesem Fall sind Sie nicht nur als Gaststudierende an der Partnerhochschule eingeschrieben, sondern sind dort auch regulär*e Studierende*r. Die Doppelabschlussprogramme sind speziell aufeinander abgestimmt und werden durch Koordinatoren an beiden Universitäten eng begleitet. Viele Doppelabschlussprogramme können Sie nur zum ersten Semester beginnen. Sie müssen hier also noch mehr auf Bewerbungsfristen und Zugangsvoraussetzungen achten und sich rechtzeitig informieren.

    Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

    Sie können sich im Ausland erbrachte Leistungen entsprechend den allgemeinen Bestimmungen zur Anrechnung von Leistungen und den Bestimmungen in den Studien- und Prüfungsordnungen in Bamberg anrechnen lassen. Sofern für Module Teilprüfungen vorgesehen sind, können auch diese angerechnet werden. Über die nötigen Voraussetzungen sollten Sie sich frühzeitig informieren.

    • Vor Ihrem Auslandsstudium (nachdem Sie sicher wissen, wo Sie studieren werden!) schließen Sie mit den Modulverantwortlichen in Bamberg eine Anrechnungsvereinbarung für die Kurse, die Sie im Ausland erbringen möchten
    • Wichtig ist es zunächst, inhaltlich äquivalente Kurse zu identifizieren, die dann durch die ausländische Leistung ersetzt werden können
    • Welche Unterlagen für die Äquivalenzprüfung einzureichen sind, finden Sie i. d. R. auf den Seiten der jeweiligen Lehrstühle
    • Ist die Äquivalenzprüfung positiv, haben Sie die Sicherheit, dass die besuchten Kurse für Ihr Studium an der Universität Bamberg anerkannt werden

    Sollte Ihr Studiengang über ein Mobility Window (oder eine Modulgruppenäquivalente Anrechnung) verfügen, entfällt die Äquivalenzprüfung unter bestimmen Umständen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des zuständigen Prüfungsausschusses.

    Während des Auslandsaufenthaltes

    Eine abgeschlossene Anrechnungsvereinbarung mit dem Prüfungsausschuss (also die Summe der Kurse, für die Anrechnungs-vereinbarungen mit Lehrstühlen bestehen) gibt Ihnen die Sicherheit, dass die vereinbarten Studienleistungen und Prüfungen nach Ihrem Auslandsaufenthalt an der Universität Bamberg anerkannt werden.

    Während des Auslandsstudiums können sich Änderungen ergeben: Geplante Kurse finden nicht statt oder sind für Sie nicht zugänglich bzw. können andere Kurse für Ihr Studium passender sein. In diesen Fällen müssen Sie bereits während Ihres Auslandsaufenthalts Rücksprache mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern halten, um Änderungen des bestehenden Learning Agreements abzustimmen.

    Nach den erbrachten Prüfungsleistungen müssen Sie sich von der ausländischen Gasthochschule ein Transkript of Records ausstellen lassen.

    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Nach Ihrer Rückkehr geht es um die Anerkennung und Anrechnung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland. Dazu benötigen Sie das für Ihren Studiengang gültige Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Teilprüfungsleistungen". Mit diesem Formular bestätigen die Fachvertreterinnen und Fachvertreter die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen. Das Original reichen Sie anschließend zusammen mit den Leistungsnachweisen aus dem Ausland beim Prüfungsausschuss zur Anerkennung ein.

    Ihre im Ausland erzielten Noten werden vom Prüfungsausschuss in ECTS-Punkte umgerechnet und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Die Umrechnung erfolgt in den meisten Fällen anhand der modifizierten Bayrischen Formel. Detaillierte Informationen zum Vorgehen bei der Notenumrechnung finden Sie auf den Seiten Ihres Prüfungsausschusses.

    Informationen und Formulare der Prüfungsausschüsse

    FAQ zum Auslandsstudium

    Für ein Auslandsstudium ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig informieren und bewerben! Die Initiative muss dabei von Ihnen ausgehen. Planen Sie für die Vorbereitung bis zu einem Jahr Vorlauf ein.

    Sollte es Ihnen möglich sein, ist ein einjähriger Auslandsaufenthalt zu empfehlen. So tauchen Sie auch ein Stück weit in die Gesellschaft und Alltagswelt des Gastlandes ein und erwerben auf diese Weise eine in der Unternehmenspraxis hoch geschätzte Schlüsselqualifikation: Interkulturelle Kompetenz.

    Bei Bachelorstudiengängen bietet sich der Aufenthalt im 5./6. bzw. 7./8. Semester an. Bei Masterstudiengängen stehen dafür das 3./4. Semester zur Verfügung.

    Tipps zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts des Akademischen Auslandsamtes

    Ein Auslandsstudium setzt ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen voraus - nicht nur, um Lehrveranstaltungen folgen und erfolgreich absolvieren zu können, sondern auch, um sich im Gastland verständigen zu können.

    Für ein Studium in der spanischen, italienischen oder französischen Sprachwelt sowie in englischsprachigen Ländern sind entsprechende Sprachkenntnisse von großem Vorteil. Wer aber beispielsweise an eine Hochschule in Skandinavien, Polen oder Ungarn geht, wird nicht unbedingt die Landessprache beherrschen, sondern diese erst erlernen wollen. In der Entscheidungsphase sollte dann beachtet werden, ob englischsprachige Lehrveranstaltungen angeboten werden und wie das tägliche Leben mit Englisch gelingt.

    Bei der Bewerbung für ein Austauschprogramm der Universität Bamberg müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Das Sprachenzentrum bietet eine Vielzahl an Sprachkursen an, darunter auch verschiedene Wirtschaftsfremdsprachen. Sowohl das Auslandsamt als auch das Sprachenzentrum helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter!

    Für Ihr Auslandsstudium beantragen Sie im Regelfall ein Urlaubssemester an der Universität Bamberg. Regelungen zur Höherstufung sowie die Obergrenzen für die Anerkennung von Leistungen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.

    Bei Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland ist die Zahl der Fachsemester entsprechend heraufzusetzen.

    Die Beurlaubung beantragen Sie über die Studierendenkanzlei - weitere Infos zur Beurlaubung

    Die Universität Bamberg hat mit Partnerhochschulen spezifische Austauschprogramme vereinbart. Diese umfassen in der Regel auch Vereinbarungen über den Erlass von Studiengebühren, die Bereitstellung bzw. Vermittlung von Unterkünften, Betreuung an der Partnerhochschule usw.

    Die Austauschprogramme werden koordiniert durch das Akademische Auslandsamt. Es ist hierfür eine Bewerbung nötig, die Sie direkt beim Auslandsamt einreichen.

    Prinzipiell können Sie ein Auslandsstudium aber an jeder ausländischen Hochschule absolvieren, auch wenn diese keine Partnerhochschule ist. In diesem Fall müssen Sie dieses selbstständig organisieren.

    Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium, wobei einige Förderungen an bestimmte Regionen gebunden sind. Das Akademische Auslandsamt berät Sie gerne über die einzelnen Fördermöglichkeiten.

    Noch Fragen offen?

    Sie haben noch Fragen zur Bewerbung oder zu Inhalten des Auslandsstudiums? Bei allgemeinen und organisatorischen Fragen hilft Ihnen das Akademische Auslandsamt der Universität Bamberg gerne weiter. Spezielle inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen Dr. Tobias Kaufmann, Mitarbeiter des Auslandsbeauftragten der Fakultät.