Einsichtnahme in die Prüfungsklausuren und Nachkorrekturen im SS20

 

Liebe Studierende,

leider kann aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nur eine eingeschränkte Einsichtnahme in Klausuren des WS 19/20 in begründeten Einzelfällen stattfinden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Mitteilung zur Einsichtnahme des Prüfungsamtes.

Offizielle Information des Prüfungsamtes zur Einsichtnahme(159.5 KB)

Im Wintersemester 2020/21 ist geplant die rückwirkende Einsicht auch für alle zentral organisierten Klausuren des WS 19/20 zu ermöglichen. Selbstverständlich können Sie dann von Ihrem Recht auf Einsicht Gebrauch machen.

Nachkorrekturen werden von uns ausschließlich angenommen, wenn Studierende ausnahmsweise dieses Semester bereits Einsicht nehmen konnten. Von allen anderen Studierenden werden Nachkorrekturen erst im Wintersemester 2020/21 angenommen, sobald die reguläre Einsicht stattfindet.
 

Wir bitten um Verständnis und werden Sie rechtzeitig informieren.

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