Erste Schritte

Nachdem Sie eine:n Betreuer:in für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben und ein Betreuungsverhältnis vereinbart wurde, sollte beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird in der Regel zu Beginn der Arbeit an der Dissertation mit den zugehörigen Unterlagen (Beantragung der Zulassung) im Promotionsbüro eingereicht. Die Zulassung setzt voraus, dass der:die Bewerber:in die Voraussetzungen zur Promotion gemäß § 4 der Promotionsordnung erfüllt (Zulassungsvoraussetzungen).

Neben dem Promotionsausschuss, der gewissermaßen die formalen Voraussetzungen prüft, gibt es weitere Anlaufstellen für Doktorand:innen.

Promovierendenberatung der Trimberg Research Academy

Die Promovierendenberatung unterstützt alle Promotionsinteressierten und Promovierenden der Universität Bamberg durch Beratung, Information, Vernetzung und Veranstaltungen. Auch die Registrierung in der Promovierenden-Datenbank der TRAc bringt viele Vorteile mit sich:

  • Promovierenden-Status (Mitgliedschaft bei der Universität Bamberg
  • Automatische Generierung eines FIS-Kontos
  • Promovierenden-Forum
  • Sonderstatus bei der Universitätsbibliothek für Verfasser:innen von wissenschaftlichen Arbeiten
  • ServiceCard

Welcome Center des Akademischen Auslandsamts

Für Absolvent:innen ausländischer Hochschulen ist das Welcome Center die erste Anlaufstelle. Für Bewerber:innen, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben, den Master aber im Ausland absolviert haben, wird hier eine Äquivalenzprüfung der Hochschulzeugnisse vorgenommen. Bewerber:innen, die sowohl Hochschulzugangsberechtigung als auch weitere Hochschulabschlüsse außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen im Welcome Center eine erste Zulassung beantragen.

Studierendenkanzlei

Es gibt für Doktorand:innen die Möglichkeit, sich für maximal acht Semester als Promotionsstudent:in an der Universität Bamberg zu immatrikulieren. Nach Abschluss des achten Semesters erfolgt die automatische Exmatrikulation. Eine Immatrikulation ist allerdings nicht zwingend notwendig, auch nicht für die Abgabe der Dissertation und die mündliche Prüfung.