Zulassung zum Promotionsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Ausführlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren in der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissenschaften unter § 4 nachzulesen. Im Allgemeinen sind dies

  • die Hochschulreife,
  • ein mindestens achtsemestriges einschlägiges Studium, das mindestens mit „gut“ (2,50 oder besser) abgeschlossen wurde,
  • ein mindestens zweisemestriges Studium an der Universität Bamberg (grundständiges Studium oder Promotionsstudium), eine anderweitige Mitgliedschaft bei der Universität Bamberg (z. B. durch die Registrierung bei der Promovierenden-Datenbank der TRAc oder die wissenschaftliche Mitarbeit),
  • die Betreuung durch eine promotionsberechtigte Person (i.d.R. Privatdozent:innen oder Professor:innen) an der Universität Bamberg, mit der die Thematik inhaltlich abgestimmt wurde.

Falls nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann/können schon mit oder vor der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren ein Antrag/mehrere Anträge auf Sonderfallgenehmigung(123.7 KB) nötig sein (z.B. Wechsel des Hauptfaches). Nehmen Sie gerne vor Antragstellung hierfür Kontakt mit dem Promotionsbüro auf.

Beantragung der Zulassung

Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind folgende Unterlagen nötig:

  • Formular Zulassungsgesuch(115.3 KB)
  • Nachweis über die geforderte Vorbildung gemäß § 4 (1) 1 (Hochschulreife, d.h. Abiturzeugnis) in einfacher Kopie
  • Studienverlaufsbescheinigung (erhältlich in der Studierendenkanzlei)
  • Prüfungszeugnisse und sonstige Nachweise gemäß § 4 (1) 2, 3 sowie (2) in beglaubigter Kopie oder einfacher Kopie unter Vorlage des Originals
  • Tabellarischer Lebenslauf, der Aufschluss über den Bildungsgang gibt
  • Amtliches Führungszeugnis, falls Sie sich nicht in einem öffentlichen Amt befinden (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation oder Betreuungszusage der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation
  • Datenerhebung für das Hochschulstatistikgesetz(1.2 MB) (Rechtsgrundlage zur Erhebung(177.8 KB))

Für Antragsteller:innen mit ausländischem Hochschulabschluss sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:

  • Antrag(156.0 KB) auf Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
  • Admission Letter oder Äquivalenzgutachten aus dem Welcome Center
  • Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.

Informationen zur Erhebung von Daten (DSGVO) (51.6 KB, 2 Seiten)