Rektorat

Die Bestellung und die Amtsführung des Rektorats stoßen bei der Behandlung der Hochschule in der NS-Zeit auf besonderes Interesse. Wurde die Leitung der Hochschule mit Parteimitgliedern besetzt? Sympathisierte sie mit der NSDAP? War sie Mitläufer? Herrschte offener oder versteckter Widerstand oder Widersetzung gegenüber Maßnahmen? Welche Einflussnahmen fanden statt und wie wurde damit umgegangen? 

Die für die Universitäten anberaumten Gleichschaltungsmaßnahmen galten weitgehend auch für die (kleineren) Hochschulen. In Bezug auf die Philosophisch-Theologischen Hochschulen Bayerns entwickelten sie jedoch weniger Durchschlagskraft, was nicht zuletzt an der speziellen Fächerstruktur mit dem Schwerpunkt auf Theologie und der engen Verbindung mit der Katholischen Kirche lag. Das Erzbistum Bamberg behielt nach wie vor ein Mitspracherecht bei der Bestellung der Rektoren und der Besetzung der theologischen Professuren.

Rektoren und Prorektoren

Prof. Dr. Heinrich Mayer, Rektor von Oktober 1930 bis Oktober 1933; Prorektor von Oktober 1933 bis 1942; kommissarischer Rektor von November 1936 bis Februar 1937. Theologe und Pädagoge

Prof. Dr. Peter Maier, Rektor von Oktober 1933 bis November 1936. Theologe und Naturwissenschaftler 

Prof. Dr. Benedikt Kraft, Rektor von Februar 1937 bis zu seiner Emeritierung im März 1955. Theologe

Welche Beispiele konkreter Einflussnahme auf die Rektoren lassen sich nachweisen?

Das Rektorat der PTH Bamberg wurde regelmäßig mit Maßnahmen ideologischer Propaganda der Nationalsozialisten konfrontiert. Bereits am 26. Mai 1933 erging eine Einladung über das Rektorat an das Professorenkollegium sowie den Prälaten Dr. Dietz und den Hauptkonservator Dr. Schneid, vollständig an der Gedenkfeier für den am 26. Mai 1923 für Spionage und Sprengstoffattentate im Zuge der Ruhrbesetzung vom französischen Militärgericht erschossenen Leo Schlageter teilzunehmen. Am darauffolgenden Tag erfolgte die nachträgliche Bitte Rektor Maiers an die bereits vorher Adressierten, ihren Beitrag zur Kostenübernahme des Kranzes zum Gedenken Schlageters noch einzureichen (vgl. Signatur V P 15). 

Ein weiteres Beispiel betrifft Veranstaltungen, zu denen die Studierenden verpflichtet werden sollten. Infolge einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bezüglich verpflichtender Besuche parteiamtlicher Tonfilmveranstaltungen äußerte Prof. Dr. Peter Maier, Rektor der PTH Bamberg von Oktober 1933 bis November 1936, im November 1934 zunächst gegenüber dem Studienprofessor Dr. Biller (Bamberg, Altes Gymnasium), dass diese nicht für die Hochschulen bzw. deren Studierende gelten könne. Er führte aus, dass aufgrund der Verfassung der Hochschulen für den Rektor gar keine Möglichkeit bestünde, die Studierenden zu Filmvorstellungen zu schicken. Des Weiteren seien für die staatspolitische Schulung der Hochschulstudierenden die Studentenschaft selbst zu ständig. Daraufhin erreichte den Rektor ein eindringliches Schreiben der Gaufilmstelle Bayerische Ostmark, dass der Besuch der parteiamtlichen Tonfilmveranstaltungen sehr wohl für sämtliche Schulen und Hochschulen verpflichtend sei. Maier wandte sich anschließend hilfesuchend an die Rektoren der PTH Regensburg sowie Würzburg und bat um zeitnahe Mitteilung, wie denn diesbezüglich die Praxis an den beiden anderen Hochschulen sei (vgl. Signatur V K 41). Anhand dieses Beispiels lässt sich feststellen, dass Rektor Maier zumindest versuchte, sich manchen Forderungen der NS-Regierung zu widersetzen und die Studierenden der PTH Bamberg wenigstens teilweise vor deren ideologischer Propaganda zu schützen. 

[Text: Annika Wulf, Meghan Zemlin, Elena Rzezak, Chelsea Fechler]