Zulassung und Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme eines germanistischen Master-Studiums ist ein mindestens "gut" (2,5) absolviertes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss oder der Nachweis der Zugehörigkeit zu den 50% Besten eines Abschlussjahrgangs. Der Prüfungsausschuss entscheidet, welche Hochschulabschlüsse als gleichwertig anerkannt werden.

Fremdsprachenkenntnisse

Zur Zulassung zu den Modulprüfungen werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.

Die Zulassung zur Masterarbeit setzt darüber hinaus Kenntnisse in Latein oder in einer weiteren modernen Fremdsprache voraus, die jeweils mit mindestens dreijährigem Schulunterricht oder durch gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen sind.

Deutschkenntnisse (für internationale Studierende)

Das Studium setzt eine sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache voraus. Als deren Nachweis werden die folgenden Sprachprüfungen akzeptiert:

  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom,
  • DSH-3,
  • TestDaF 4x5.

Bei Vorliegen des Sprachniveaus C1 erfolgt die Immatrikulation mit der Auflage, dass bis zum Ende des zweiten Semesters das Modul „Deutsch als Fremdsprache für internationale Germanistik-Studierende C2“ nachgewiesen werden muss.

Studienbeginn, Bewerbung, Studiendauer

Das Studium des Masters Germanistik kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden.

Die Bewerbung für den Studiengang ist durchgehend bis zum Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters möglich. Diese Fristen werden auf den Seiten der Universität bekannt gegeben.Die Studiendauer beträgt vier Fachsemester (Regelstudienzeit).