Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für deutsche Staatsangehörige und bei einer Bewerbung für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt - nicht für Master-BewerbungenInformationen Bewerbungsverfahren Masterstudium).

Wenn Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit einen ausländischen Schulabschluss erworben haben und sich für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt) bewerben möchten, gilt:

Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt) wird automatisch geprüft, ob Ihr Zeugnis Sie berechtigt, ein Studium an der Universität Bamberg aufzunehmen.


Übersetzungen

Für Dokumente in englischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss von allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern vom Original-Dokument angefertigt werden. 
Falls Sie die Übersetzung in Deutschland anfertigen lassen: Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.


Zeugnisbewertung

Das International Office führt eine Bewertung der ausländischen Zeugnisse durch. Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Mögliche Zeugnisbewertungen:

  • direkter Zugang (für alle Fächer oder fachorientiert)
  • Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse oder fachorientiert)

Falls die Zeugnisbewertung fachorientiert ist:

  • Bei einer Bewerbung für einen mehrfächrigen Bachelor-Studiengang bezieht sich die Fachbindung auf das Hauptfach. Die Nebenfächer bzw. das andere Hauptfach können frei gewählt werden.
  • Eine Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich.

Besteht Unklarheit über die Bewertung (‚Zweifelsfall‘), ist eine Beteiligung der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule notwendig.

Weitere Links:

Direkte Hochschulzugangsberechtigung

Wenn die Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘ ergibt, ist eine Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.

Feststellungsprüfung/Studienkolleg

Wenn die Zeugnisbewertung ‚Feststellungsprüfung/Studienkolleg‘ ergibt, ist keine direkte Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.

Stattdessen muss zuvor die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt werden. Am Studienkolleg gibt es verschiedene Schwerpunktkurse. Mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung ist ein Studium in den Fächern möglich, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen (Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür ein direkter Zugang für alle Fächer notwendig ist).

An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:

  • Geographie: W-Kurs, Politikwissenschaft: W-Kurs, Psychologie: G-Kurs, Wirtschaftsinformatik: W-Kurs. Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
  • An der Universität Bamberg werden aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.

An der Universität Bamberg gibt es kein Studienkolleg. Für alle Universitäten in Bayern ist das Studienkolleg München zuständig.

Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg München ist nicht möglich. Sie müssen sich an einer bayerischen Universität bewerben, um eine Zulassung für das Studienkolleg München zu erhalten:

  • Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:
    Sie müssen am Studienkolleg zuerst erfolgreich an einem Deutsch-Aufnahmetest teilnehmen, für den T-Kurs, W-Kurs und M-Kurs außerdem an einem Mathematiktest. Jeder Schwerpunktkurs dauert ein Jahr (zwei Semester) und endet mit der Feststellungsprüfung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bewerbung:

  • Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr angeboten. Daher ist in Bayern eine Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr möglich!
  • Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Termine und Fristen des Studienkollegs München.

Allgemeine Informationen zu den Studienkollegs bzw. zur Feststellungsprüfung finden Sie unter:

Keine Hochschulzugangsberechtigung

Wenn die Bedingungen zur Zeugnisbewertung nicht erfüllt sind, ist keine Zulassung möglich.

Zusammenfassung der möglichen Zeugnisbewertungen

  • Direkte Hochschulzugangsberechtigung (mit oder ohne Fachbindung)
  • Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (mit oder ohne Fachbindung)
  • Keine Berechtigung zum Studium (weder direkte Hochschulzugangsberechtigung noch Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg)

"International Baccalaureate Diploma" (IB)

Informationen bzw. Hinweise, unter welchen Bedingungen ein IB-Diploma als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation anerkannt wird:

  • Bayerisches Landesamt für Schule → Anerkennung von Zeugnissen → Zeugnisanerkennung → Allgemeinbildende Schulabschlüsse → Merkblätter → Merkblatt Besuch einer Internationalen Schule und Erwerb eines IB Diploma (Stand: Oktober 2023)
  • Kultusministerkonferenz → IB-Diploma → Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International" (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)

Studierendenkanzlei: Informationen zu Bewerbung bzw. Einschreibung & Deutschkenntnissen

Wo bewerbe ich mich?

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zur Bewerbung bzw. Einschreibung an die Studierendenkanzlei wenden.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Bei Studieninteressierten, die Ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben haben, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ein ausländisches Bildungssystem).

Genaue Informationen zu den jeweils erforderlichen Deutschkenntnissen.