Erste Staatsprüfung im Fach Kunst
Am Ende des Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung. Sie ist eine Hochschulabschlussprüfung, die der Feststellung dient, ob aufgrund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (= „Referendariat“) erworben wurde.
Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, sondern als zentrale staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. In das sogenannte „Staatsexamen“ fließen Ergebnisse aus den im Studium absolvierten Modulprüfungen (zu 40 Prozent) und der Ersten Staatsprüfung (zu 60 Prozent) ein. (Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsgrundlagen).
Das Staatsexamen kann im Frühjahr bzw. im Herbst abgelegt werden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Fristen.
Die Termine und Ergebnisse vom Staatsexamen werden ausschließlich vom Prüfungsamt bekanntgegeben.
Praktische Prüfung
Bei der Meldung zur Prüfung wählen die Prüflinge ein Teilgebiet aus, in dem sie am Prüfungstag zwei Themen zur Wahl gestellt bekommen.
Die an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Wahl stehenden Teilgebiete sind: Zeichnung, Malerei, Druckgrafik, Gestalten mit digitalen Medien, Ton, Papier oder Holz.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Stunden.
Je nach gewähltem Teilgebiet werden die folgenden Materialien benötigt:
| Zeichnung | Bleistifte in unterschiedlichen Härtegraden, ggf. Buntstifte, Radierer und Anspitzer mitbringen. Das Papier und sonstige benötigte Materialien werden gestellt. |
| Malerei | Bleistift, Radierer und Pinsel in verschiedenen Größen, ggf. Mallappen mitbringen. Die Farben (Primärfarben, Schwarz und Weiß), Trocknungsverzögerer, das Papier und sonstige benötigte Materialien werden gestellt. Es dürfen keine eigene Farben verwendet werden. |
| Druckgrafik | Bleistift und Radierer mitbringen. Druckfarben, Druckplatten, Papiere, Edding und sonstige benötigte Materialien werden gestellt. Je nach individuellem Erfahrungshintergrund ist ein Bearbeiten der Aufgaben im Bereich Kaltnadelradierung oder Linolschnitt möglich. |
| Digitale Medien | Eine eigene digitale Kamera (nicht Handykamera!) und einen leeren USB-Stick mitbringen. Ist keine eigene Kamera vorhanden, kann vom Fach eine Kamera ausgeliehen werden. Dieses muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin per Mail im Sekretariat angemeldet werden. Computer, Software (Photoshop und InDesign) sowie aufgabenspezifisches Material werden gestellt. |
| Ton | Bleistift und Radierer mitbringen. Das Werkzeug, der Ton, Tonschlicker und sonstige benötigte Materialien werden gestellt. Eigenes Werkzeug darf mitgebracht werden. |
| Papier | Bleistift und Radierer mitbringen. Grundlagenpapier sowie die benötigten Werkzeuge und Materialien werden gestellt. Sie können gerne zusätzliche Papiersorten sowie einen eigenen Kleber/ Cutter mitbringen. |
| Holz | Bleistift und Radierer mitbringen. Werkzeuge und Maschinen sowie aufgabenspezifisches Material werden gestellt.
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Weitere Informationen zu den inhaltlichen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsteilen entnehmen Sie bitte der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I).
Die Prüfung setzt sich aus drei verschiedenen Prüfungsteilen zusammen:
1. Praktische Prüfung (Kunstpraxis):
Sie bekommen zwei Themen zur Wahl gestellt und wählen eins davon zur selbstständigen Bearbeitung mit von Ihnen selbstbestimmten Techniken/Verfahren aus, die Sie nicht im Vorfeld festlegen müssen.
Hier ist es sinnvoll, sich auf Ihre kunstpraktischen Stärken aus dem Studium zu beziehen und entsprechende Materialien mitzubringen. Es stehen Ihnen die aus den Seminaren bekannten Gerätschaften zur Verfügung. Wenn Sie planen, evtl. im Bereich „Digitale Medien“ zu arbeiten, können Sie eine eigene digitale Kamera (keine Handykamera) mitbringen. Zur Foto-/Filmbearbeitung stehen Ihnen die Computer im Medienraum zur Verfügung. Eigene digitale Endgeräte dürfen nicht eingesetzt werden.
Die praktischen Arbeiten werden von einem Prüfungsausschuss beurteilt, der mit Stimmenmehrheit entscheidet
Bearbeitungszeit: 6 Stunden
Hinweis zum Einsatz von KI: Wir weisen darauf hin, dass es aktuell nicht erlaubt ist, im praktischen Examen mit generativer KI zu arbeiten. Damit sind Modelle der künstlichen Intelligenz gemeint, die darauf ausgelegt sind, neue Inhalte in Form von geschriebenem Text, Audio, Bildern oder Videos zu erzeugen (z.B. HAWKI, ChatGPT o.ä.). Dagegen ist weiterhin erlaubt, gängige Suchmaschinen (z.B. Google, Bing) zu nutzen, um beispielsweise Sachverhalte zu recherchieren oder Bildvorlagen als Inspiration, Collagematerial o.ä. zu nutzen. Alles Bildmaterial, das verwendet wird, ist als Originaldatei mit Quellenangabe zu dokumentieren.
2. Schriftliche Prüfung im Bereich Werkanalyse:
In der Klausur geht es um die formale und inhaltliche Auseinandersetzung mit Kunstwerken unter Berücksichtigung historischer Aspekte, wobei zwei Themen zur Wahl gestellt werden.
Bearbeitungszeit: 4 Stunden
3. Schriftliche Prüfung im Bereich Fachdidaktik
Die Klausur thematisiert Fragen aus der Fachdidaktik, wobei drei Themen zur Wahl gestellt werden.
Bearbeitungszeit: 3 Stunden
Sonstiges:
- Denken Sie unbedingt daran, dass Sie den Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellung bei der Anmeldung zum Staatsexamen vorlegen müssen.
- Zur Ermittlung der Durchschnittsnote nach § 30 wird die Note für die praktische Leistung nach Abs. 3 Nr. 1 dreifach, die Note für die schriftliche Leistung (Klausur Werkanalyse + Klausur Fachdidaktik) nach Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a einfach gewertet (Teiler 4).
- Weitere Informationen zu den inhaltlichen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsteilen entnehmen Sie bitte der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I).
Die Didaktik der Kunst bietet einmal pro Semester eine Examens-Infoveranstaltung als Abendtermin an. Der Termin wird zu Beginn der Vorlesungszeit auf der Homepage (auf der Startseite recht unten unter “Termine”) und kurz vor dem Termin als Erinnerung über den VC-Ordner „Aktuelles der Kunst“ bekanntgegeben.
Beispiele für Examensaufgaben aus vergangenen Semestern finden Sie im VC-Ordner „Staatsexamen Prüfungsaufgaben Kunstdidaktik“.
Als Vorbereitung auf die praktische Prüfung empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Tutoriums (auch Teilnahme an Einzelterminen möglich) und/oder freiwilligen Seminars. Anders als die Lehrveranstaltungen werden die Tutoriumstermine erst kurz vor Beginn der Vorlesungszeit veröffentlicht, da die Studierenden, die die Tutorien geben, erst selbst ihren Stundenplan festlegen. Bitte nehmen Sie bei Fragen selbstständig Kontakt zu den Lehrpersonen auf.
Folgende Tutorien bzw. Veranstaltungen bieten sich zur Vorbereitung auf die einzelnen Schwerpunkte an:
Zeichnung: Tutorium Zeichnen (im VC-Kurs anmelden)
Malerei: Tutorium Malerei (im VC-Kurs anmelden)
Gestalten mit digitalen Medien: Tutorium Digitale Medien (im VC-Kurs anmelden)
Ton: Tutorium Ton (im VC-Kurs anmelden)
Druckgrafik: Seminar Drucken I (auf FlexNow anmelden und zur ersten Sitzung kommen bzw. Kontakt zu Lukas Pulst aufnehmen, wenn Sie erst später einsteigen möchten)
Papier und Holz: Offene Werkstatt (ohne Anmeldung erscheinen, bei Fragen Kontakt zu unserem Werkstattleiter Jens Velling-Schürmann aufnehmen).
Bitte beachten Sie, dass die Räume der Didaktik der Kunst ab einem Tag vor der ersten praktischen Prüfung nicht mehr zum Üben genutzt werden können, da die Räumlichkeiten für die Prüfungen vorbereitet werden.
Wenn Sie außerhalb der angebotenen Tutorien üben wollen, nutzen Sie bitte die “Offene Werkstatt”. Die aktuellen Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit finden Sie auf univIS, die Öffnungszeiten für die vorlesungsfreie Zeit werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Falls das nicht ausreichen sollte, nehmen Sie bitte FRÜHZEITIG Kontakt zu uns auf (d.h. nicht erst eine Woche vor der Prüfung).
Ab zwei Monaten nach der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ist es möglich, die praktischen Prüfungsarbeiten ausgehändigt zu bekommen. Dafür ist es erforderlich, eine Verzichtserklärung auszufüllen (siehe Formular(28.1 KB)).
Pro Semester werden zwei Termine zur Abholung von praktischen Arbeiten aus dem Ersten Staatsexamen angeboten, die auf der Homepage (unter "Termine") bekanntgegeben werden. Wir bitten darum, von zusätzlichen Anfragen abzusehen.
Bringen Sie zur Abholung Ihrer Arbeit das vollständig ausgefüllte Formular mit. Kann die Abholung nicht persönlich erfolgen, kann diese an Dritte delegiert werden. Dazu ist eine Vollmacht notwendig (siehe Formular). Abholende müssen sich entsprechend der Vollmacht ausweisen können. Bei der Abholung müssen alle Unterschriften vorliegen, sonst ist die Ausgabe nicht möglich.
Nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab Prüfungsdatum werden die praktischen Prüfungsarbeiten aus dem kunstpraktischen Staatsexamen vernichtet.
Gesetzliche Grundlage: Die Prüfungsteilnehmenden können beim Prüfungsamt schriftlich Einwendungen gegen die Bewertung seiner oder ihrer Prüfungsleistungen erheben. Diese Einwendungen sind spätestens einen Monat nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 5 geltend zu machen und spätestens zwei Monate nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 5 konkret und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (siehe LPO I, § 19 Überprüfung von Prüfungsentscheidungen).





