Sie studieren den Master auf Basis Ihres Zulassungsbescheids. Darin finden Sie die für Sie individuell zutreffenden Zulassungsauflagen.

Zulassungsauflagen zum Master

Zur Aufnahme des Masterstudiums ist eine Bewerbung erforderlich. Hier wird durch den Prüfungsausschuss entschieden, ob Sie die bestehenden Studienvoraussetzungen erfüllen.

Basis des Zulassungsbescheids ist die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs
Master Erwachsenenbildung/Weiterbildung (hier § 32)
Master Erziehungs-und Bildungswissenschaft (hier § 32)

Auch wenn in Ihrem Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) vermerkt ist, Zulassungsauflagen bis zum Ende des 1. Semesters (Bachelorzeugnis) bzw. 2. Semester (Vorpraktikum, Forschungsmethoden) nachzuweisen, so bedeutet das aus verwaltungstechnischen Gründen, dass die Nachweise bereits in der Rückmeldezeit vorzulegen sind. Ist der Nachweis nicht bis zu diesem Termin vorgelegt, so können Sie sich zunächst nicht erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden!

Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen unten.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Bachelorzeugnis" vermerkt, so ist dieses im 1. Semester im Original in der Studierendenkanzlei vorzulegen.
  • Liegt Ihnen das Bachelorzeugnis im 1. Semester in der Rückmeldezeit noch nicht vor, so stellen Sie bitte per Mail an Studierendenkanzlei einen formlosen Antrag auf Verlängerung bis zum tatsächlichen Ende des 1. Semesters.
  • Wird der Nachweis nicht im 1. Semester laut Zulassungsbescheid erbracht, so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschließlich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis des Bachelorzeugnisses (bis Note 2,5) erfolgen.
  • Erfüllt Ihr Bachelorabschluss nicht die laut Zulassungsbescheid geforderte Notenvorgabe (2,5), so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung hier ist ausgeschlossen.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Vorpraktikumsbericht", so reichen Sie bitte den Bericht (deutlich als Vorpraktikumsbericht gekennzeichnet) zusammen mit Ihrer vom Praktikumsbetrieb ausgefüllten Praktikumsbestätigung spätestens in der Rückmeldezeit in Ihrem 2. Semester per Mail in digitaler Form als ein zusammenhängendes PDF bei der Praktikumsbeauftragten Frau Dr. Stephanie Welser ein.
  • Ist Ihnen das zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, so stellen Sie bitte per Mail an Master-Studierendenkanzlei einen formlosen Antrag auf Verlängerung bis zum tatsächlichen Ende des 2. Semesters. Der Bericht muss dann spätestens 2 Wochen vor Ende des 2. Semesters bei unserer Praktikumsbeauftragten vorliegen, um eine fristgerechte Begutachtung zu ermöglichen.
  • Für den Vorpraktikumsbericht gibt es keine Prüfungsanmeldung in FlexNow, da es sich nicht um eine Prüfungsleistung laut Modulhandbuch sondern um eine grundlegende Zulassungsauflage zum Studium handelt.
  • Anforderungen an Vorpraktikum/Bericht sowie Vordrucke.
  • Werden die Zulassungsauflagen laut Zulassungsbescheid bis Ende des 2. Semesters nicht erfüllt und nachgewiesen, so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschließlich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis der erfüllten Zulassungsauflagen erfolgen.

Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) die Auflage bekommen "Kompetenzen im Bereich empirische Forschungsmethoden" (Qualitative Methoden, Quantitative Methoden, Statistik) bis zum Ende des 2. Semesters nachzuweisen, so ist dies auf zwei verschiedene Wege möglich:

Erstens können Sie dies über folgende Veranstaltungen im Bachelor Pädagogik an unserer Universität erbringen:

  • Forschungsmethoden in der Pädagogik I: Qualitative Methoden
  • Forschungsmethoden in der Pädagogik II: Quantitative Methoden
  • Forschungsmethoden in der Pädagogik III: Statistik

Sie müssen die Notenbescheinigung aus FlexNow dann bis spätestens 30.6. bzw. 31.1. (in Ihrem 2. Semester) eigenständig an die Studierendenkanzlei master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de mailen. Ist Ihnen das bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich (weil z.B. die Klausur erst später stattfindet), so müssen Sie per Mail an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Zulassungsauflagen bis zum tatsächlichen Ende des 2. Semesters (also bis zum 31.3. bzw. 30.9. des jeweiligen Jahres) stellen.

Zweitens können Sie die geforderten empirischen Forschungskompetenzen auch extern über eine Leistungserbringung in ähnlichen Veranstaltungen an anderen Unversitäten oder auch entsprechenden Online-Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) nachweisen. Hierzu ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit der andernorts erworbenen Kompetenzen nötig.

Wir empfehlen, dass Sie sich dazu im Vorfeld über die Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse kurz beraten lassen, d.h. Sie suchen sich mögliche Kurse vorab heraus und klären auf Basis der Kursinformationen mit unten genannten Verantwortlichen, ob diese gegebenenfalls äquivalent zum Bamberger Seminarangebot wären.

Wenn Sie den externen Kurs erfolgreich belegt, die Leistung erbracht und eine entsprechende Bescheinigung erhalten haben, so wird von den unten genannten Personen die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen formal und rechtssicher geprüft und die Erfüllung der Auflage direkt an die Studierendenkanzlei gemailt.

Die Beratung kann erfolgen durch folgende Verantwortliche:

Kann der Nachweis nicht spätestens in der Rückmeldezeit (in Ihrem 2. Semester) erfolgen, so müssen Sie auch hier per Mail an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Zulassungsauflagen bis zum tatsächlichen Ende des 2. Semesters stellen.

Achtung:
Werden die Zulassungsauflagen laut Zulassungsbescheid bis Ende des 2. Semesters nicht erfüllt und nachgewiesen, so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschließlich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis der erfüllten Zulassungsauflagen erfolgen.