Zustimmung durch die kostenstellenverantwortliche Person
Wer stimmt zu
Bei der Antragstellung ist die für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person sowie gegebenenfalls deren Vertretung anzugeben. Nach Einreichung des Beschaffungsantrags werden diese Personen automatisch per E-Mail über den Antrag informiert und gebeten dem Antrag zuzustimmen.
Wie wird zugestimmt
Über einen in der E-Mail enthaltenen Link gelangt man zur Zustimmungsseite des Webshops. Nach der Anmeldung mit dem Nutzerkonto der Universität (per Passkey) ist der vollständige Beschaffungsantrag einschließlich aller Angaben einsehbar.
Die Zustimmung oder Ablehnung erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen auf der Zustimmungsseite.
Die kostenstellenverantwortliche Person ist mit dem Beschaffungsantrag nicht einverstanden
Zunächst besteht für die Kostenstellenverantwortlichen die Möglichkeit, Antragsdaten anzupassen sowie Hinweise oder Anmerkungen zu hinterlegen, die bei der weiteren Bearbeitung des Beschaffungsantrags berücksichtigt werden sollen.
Darüber hinaus besteht über einen entsprechenden Schaltknopf auf der Zustimmungsseite die Möglichkeit den Beschaffungsantrag gänzlich abzulehnen.
Keine Bearbeitung ohne Zustimmung
Die weitere Bearbeitung des Beschaffungsantrags durch die zuständigen Referate der Abteilung Haushaltsangelegenheiten erfolgt erst nach Erteilung der Zustimmung.