Antragstellung

Wer kann Beschaffungsanträge stellen

Grundsätzlich haben alle hauptamtlich Beschäftigten der Universität mit Ihrem Nutzerkonto Zugriff auf den Webshop und können Beschaffungsanträge stellen.

Es wird empfohlen, innerhalb der jeweiligen Einrichtung festzulegen, welche Personen Beschaffungsanträge üblicherweise oder ausschließlich einreichen sollen. Dies trägt zu einer effizienten und transparenten Abwicklung der Beschaffungsprozesse bei.

Beschaffungen sind mit Vorgesetzten abzusprechen

Für jede Beschaffung ist die Zustimmung durch die, für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person erforderlich. Das Beschaffungsanliegen sollte im Vorfeld mit den Kostenstellenverantwortlichen abgesprochen werden, so dass die Zustimmung ohne zusätzliche Rückfragen und Schriftverkehr erteilt werden kann.

Sie haben noch Fragen?

Unterstützung bei Fragen zum Beschaffungsverfahren
(Vergaberichtlinien, haushaltsrechtlichen Vorgaben, Allgemeine und Artikelbezogene Antragsdaten im Webshop, Rechnungsbearbeitung etc.)
Referat IV/4 Beschaffungswesen, Email: beschaffung(at)uni-bamberg.de

Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung
(Bereitstellung der erforderlichen Mittel, Finanzierungsfestlegung etc.) 
IV/1 - Sach- und Investitionshaushalt

Unterstützung bei der Beschaffung von IT-Hardware
Abteilung IT-Beschaffung im IT-Service, Email: pc-beschaffung.its(at)uni-bamberg.de, Tel: 0951 863-1314

Unterstützung bei der Beschaffung von Software 
(Lizenzierung, Bereitstellung etc.)
Abteilung Softwarebeschaffung im IT-Service, Email: softwarebeschaffung.its(at)uni-bamberg.de, Tel: 0951 863-1327

Unterstützung bei technischen Fragen 
(Probleme beim Verbindungsaufbau zum Webshop, VPN-Verbindung, Anmeldung am Webshop per Passkey etc.)
IT-Support im IT-Service, Email: it-support(at)uni-bamberg.de, Tel: 0951 863-1333