Antragstellung
Wer kann Beschaffungsanträge stellen
Grundsätzlich haben alle hauptamtlich Beschäftigten der Universität mit Ihrem Nutzerkonto Zugriff auf den Webshop und können Beschaffungsanträge stellen.
Es wird empfohlen, innerhalb der jeweiligen Einrichtung festzulegen, welche Personen Beschaffungsanträge üblicherweise oder ausschließlich einreichen sollen. Dies trägt zu einer effizienten und transparenten Abwicklung der Beschaffungsprozesse bei.
Beschaffungen sind mit Vorgesetzten abzusprechen
Für jede Beschaffung ist die Zustimmung durch die, für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person erforderlich. Das Beschaffungsanliegen sollte im Vorfeld mit den Kostenstellenverantwortlichen abgesprochen werden, so dass die Zustimmung ohne zusätzliche Rückfragen und Schriftverkehr erteilt werden kann.
Wie wird ein Beschaffungsantrag gestellt
Allgemeiner Beschaffungsantrag für Lieferungen und Leistungen
Für Lieferungen und Leistungen, die nicht aus dem Katalog des Webshops beschafft werden können, ist ein allgemeiner Beschaffungsantrag zu stellen. Dabei werden die benötigten Artikel oder Leistungen im Antrag beschrieben.
IT-Hardware aus dem Katalog des Webshops
Bestimmte Händler bieten ihre Artikel über den Katalog des Webshop der Universität an. Aus diesen Katalogen können Sie Artikel auswählen und beschaffen.
Aktuell stehen
- IT-Geräte und Zubehör,
- Drucker und Druckerverbrauchsmaterial
- sowie Artikel der Medientechnik
im Katalog zur Auswahl bereit.
Artikel im Katalog nicht auffindbar
Der Artikel, den Sie beschaffen möchten ist im Webshop-Katalog nicht verfügbar, obwohl er grundsätzlich zu den dort angebotenen Produktkategorien gehört.
Zustimmung durch Kostenstellenverantwortliche
Ein Beschaffungsantrag wird erst bearbeitet, nachdem eine, für die Kostenstelle verantwortliche Person dem Antrag zugestimmt hat.
Eine entsprechende Aufforderung wird per E-Mail verschickt.