Zulassung zum Promotionsverfahren

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind in der aktuell geltenden Pro-motionsordnung für die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (PromO SoWi) unter § 3 und § 4 nachzulesen.

Für Ihren Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

 

Internationale Abschlüsse

Absolventinnen bzw. Absolventen ausländischer Hochschulen wenden sich bitte frühzeitig an das Welcome Center der Universität Bamberg. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber, welche die Hochschul-zugangsberechtigung in Deutschland erworben, den Master aber im Ausland absolviert haben, wird hier eine Äquivalenzprüfung der Hochschulzeugnisse vorgenommen. Personen, die ihre Hochschul-zugangsberechtigung und weitere Hochschulabschlüsse außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen im Welcome Center eine erste Zulassung beantragen.