FAQ
Erklärungen gemäß PromO § 9 Absatz 2 Satz 2, 4 und 5
Am Ende der Dissertation sind verschiedene Erklärungen abzugeben. Diese sind in PromO § 9 Absatz 2 Satz 2, 4 und 5 geregelt. Hier finden Sie mögliche Texte für diese Erklärungen. Diese können Sie in den Anhang Ihrer Dissertation mit aufnehmen.
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Darstellung des eigenen Beitrags bei gemeinsam verfassten Artikeln (PromO § 8 Absatz 4 Satz 4 und 5)
„Soweit die kumulative Dissertation Arbeiten mit mehreren Autorinnen oder Autoren umfasst, muss der jeweilige Beitrag der Doktorandin bzw. des Doktoranden qualitativ dargelegt sein. Die Richtigkeit dieser Darstellung muss von den weiteren Autorinnen bzw. Autoren durch Unterschrift bestätigt werden“ (PromO § 8 Absatz 4 Satz 4 und 5).
Diese Darstellung könnte folgende Aspekte beinhalten:
- Titel des Beitrags
- Publikationsstatus, ggf. Name der Zeitschrift bzw. des Sammelbands
- Die eigene Leistung und die der Koautorinnen und Koautoren für die einzelnen Arbeitsschritte darstellen und dabei den von der jeweiligen Person geleisteten Beitrag herausarbeiten
- Namen der Koautorinnen und Koautoren mit Affiliation
- Datum und Unterschrift der Koautorinnen und Koautoren
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie diese Informationen für jeden gemeinsam verfassten Beitrag getrennt spezifizieren müssen.