Einreichung der Dissertation
Vor Einreichung der Dissertation muss nach §7 der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (PromO) ein Kolloquium absolviert werden.
Die Richtlinien für die Dissertation sind unter § 8 PromO nachzulesen und der Umfang der Einrei-chung unter § 9 PromO. Neben den einzubindenden und unterschriebenen Erklärungen sind bei der Abgabe auch folgende Dokumente notwendig:
- Bestätigung der Promotionskommission über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstu-diums
- Einwilligung in die elektronische Einsichtnahme(339.1 KB)
- Leitlinie kumulative Dissertation(112.8 KB)