Einreichung der Dissertation

Vor Einreichung der Dissertation muss nach §7 der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (PromO) ein Kolloquium absolviert werden.

Die Richtlinien für die Dissertation sind unter § 8 PromO nachzulesen und der Umfang der Einrei-chung unter § 9 PromO. Neben den einzubindenden und unterschriebenen Erklärungen sind bei der Abgabe auch folgende Dokumente notwendig: