Zukunftsfonds
Annähernd ein Viertel des KDwt-Haushalts wird für den sogenannten Zukunftsfonds bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen die denkmalfachliche Interdisziplinarität, die innovative Weiterentwicklung von Methoden und die Vernetzung der KDWT-Arbeitsgruppen mit inneruniversitären und externen/ internationalen Wissenschaftlern und Institutionen gefördert und gestärkt werden.
Über die Vergabe der Mittel des Zukunftsfonds entscheidet der Zentrumsrat in einem Antragsverfahren, das den Angehörigen des KDwt offensteht.
Gefördert werden:
- Kooperative Projekte;
- Anbahnung von Netzwerkprojekten;
- Tagungen;
- Publikationen des KDWT;
- Übersetzung von Publikationen des KDWT;
- Beschaffung von Geräten, sofern diese für die Gewinnung und Durchführung von Projekten benötigt werden;
- Sonstiges.
Zu beachten ist, dass die geförderte Maßnahme bzw. das geförderte Projekt als Projekt des KDwt zu führen ist und mindestens eine Angehörige bzw. ein Angehöriger des KDwt beteiligt sein muss.
Über das geförderte Projekt ist gegenüber dem Zentrumsrat Bericht zu erstatten.