Das Programm Erasmus+

Das neue Erasmus+ Programm ist mit einem Budget in Höhe von rund 26 Mrd. Euro ausgestattet, was beinahe einer Verdopplung der Mittel im Vergleich zum Vorgängerprogramm entspricht. 70% des Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten, 30% des Budgets werden in Kooperationsprojekte und Maßnahmen zur Politikentwicklung investiert.

Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. In der neuen Programmgeneration liegt ein starker Fokus auf sozialer Inklusion, dem grünen und digitalen Wandel sowie auf der Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und in den sozialen Medien: Facebook @EUErasmusPlusProgramme, Instagram @European_Youth_EU und Twitter @EUErasmusPlus. 

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_en 

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozentinnen bzw. -dozenten und Hochschulpersonal in Europa. 

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und Vereinigtes Königreich. 

Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt. Die ECHE der Otto-Friedrich-Universität Bamberg finden Sie hier (Deutsche Version)(220.5 KB) bzw. hier (Englische Version)(184.6 KB), unser ERASMUS Policy Statement hier (46.3 KB, 3 Seiten)und unsere Erasmus-Studierendencharta hier(1.6 MB).

Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können. 

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2021-2027) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Gastdozenturen (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)
  • Blended Intensive Programmes (BIP) 

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Sonderförderung

Auslandsmobilität mit Behinderung

Personen mit Beeinträchtigung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Seit 2021 ist es möglich, ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen einfachen Zuschuss zu beantragen. Studierende, die einen entsprechenden Nachweis erbringen, werden mit dem Höchstsatz der Ländergruppe gefördert, um im Ausland anfallende Mehrkosten zu tragen.

Studieren mit Kind

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehnd sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Der Zuschuss ist von der Anzahl der Kinder unabhängig. 
Studierende, die zur Gruppe fewer opportunities (in den Projekten 2021 Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20) zählen, erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken).
 

Studieren mit einer chronischen Erkrankung

Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.

Erwerbstätige Studierende

Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate ausgeübt und vor dem Antritt des Auslandsstudiums beendet worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
 
Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.

Achtung! Bitte beachten Sie den Kriterienkatalog(378.1 KB)

Grünes Reisen

Studierende können einmalig 50 Euro für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.

Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken).

DAAD

 

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de