Das Programm Erasmus+

Das neue Erasmus+ Programm ist mit einem Budget in Höhe von rund 26 Mrd. Euro ausgestattet, was beinahe einer Verdopplung der Mittel im Vergleich zum Vorgängerprogramm entspricht. 70% des Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten, 30% des Budgets werden in Kooperationsprojekte und Maßnahmen zur Politikentwicklung investiert.

Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. In der neuen Programmgeneration liegt ein starker Fokus auf sozialer Inklusion, dem grünen und digitalen Wandel sowie auf der Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und in den sozialen Medien: Facebook @EUErasmusPlusProgramme, Instagram @European_Youth_EU und Twitter @EUErasmusPlus. 

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/about-erasmus/how-erasmus-is-managed 

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozentinnen bzw. -dozenten und Hochschulpersonal in Europa. 

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und Vereinigtes Königreich. 

Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt. Die ECHE der Otto-Friedrich-Universität Bamberg finden Sie hier (Deutsche Version)(220.5 KB) bzw. hier (Englische Version)(184.6 KB), unser ERASMUS Policy Statement hier (46.3 KB, 3 Seiten)und unsere Erasmus-Studierendencharta hier(1.6 MB).

Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können. 

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2021-2027) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Gastdozenturen (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)
  • Blended Intensive Programmes (BIP)

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Sonderförderung

Auslandsmobilität mit Behinderung

Personen mit Beeinträchtigung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Seit 2021 ist es möglich, ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen einfachen Zuschuss zu beantragen. Studierende, die einen entsprechenden Nachweis erbringen, werden mit dem Höchstsatz der Ländergruppe gefördert, um im Ausland anfallende Mehrkosten zu tragen.

Studieren mit Kind

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Der Zuschuss ist von der Anzahl der Kinder unabhängig. 
Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken).
 

Studieren mit einer chronischen Erkrankung

Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.

Erwerbstätige Studierende

Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate ausgeübt und vor dem Antritt des Auslandsstudiums beendet worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
 
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.

Achtung! Bitte beachten Sie den Kriterienkatalog(465.8 KB, 30 Seiten)

Grünes Reisen

Teilnehmende können einen Zuschuss zu Reisekosten bekommen, wenn sie nachhaltig reisen.

Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken).

Einen Antrag auf Green Travel müssen Sie vor Ihrer Abreise stellen. 

Eine Übersicht der Reisekostenpauschalen finden Sie nachfolgend:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel 
(Reise mit nachhaltigen 
Verkehrsmitteln)

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Die Entfernung wird mithilfe eines Distanzrechners berechnet, der vom Erasmus+ zur Verfügung gestellt wurde.

DAAD

 

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de