Geflüchteten Forschenden helfen

Wenn Sie als Universitätsangehörige geflüchteten Forschenden bei der Integration helfen möchten, finden Sie hier eine kurze Zusammenstellung der Rahmenbedingungen der ukrainischen Geflüchteten und, vor allem, konkrete Möglichkeiten, wie Sie helfen können.

A. Kurzinformation zu den Rahmenbedingungen für die Geflüchteten in Deutschland

Wenn ukrainische Bürger*innen wegen des Krieges ihr Land verlassen und sich in Deutschland als Geflüchtete registrieren, erhalten sie

  • Zugang zur Gesundheitsversorgung
  • Unterstützung beim Finden einer Unterkunft sowie Mietzahlungen, wenn diese anfallen
  • finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Zugang zum Arbeitsmarkt, d.h. ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ist möglich.

Eine offizielle Registrierung ist essenziell für den Zugang zu diesen Hilfsstrukturen.

Link zur Seite „Was sind die ersten Schritte – Wie läuft die Registrierung“: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/2022/ukraine/

B. DFG-Zusatzanträge - Finanzierung von geflüchteten Doktorand*innen, Postdocs und etablierten Wissenschaftler*innen im Rahmen von laufenden DFG-Projekten

Wenn Sie bereits ein gefördertes DFG-Projekt leiten, können Sie angehende oder promovierte Wissenschaftler*innen mit einem formlosen kurzen Antrag jederzeit in dieses Projekt einbinden.

Unser Welcome Center hilft, sogenannte matching partners für geflüchtete Forschende in der Universität Bamberg zu finden. Informationen über Forschende in Bamberg erhalten Sie über folgende Emailadresse: welcome.international(at)uni-bamberg.de

Weitere Informationen zur DFG-Förderung für geflüchtete Forschende: https://www.dfg.de/foerderung/antrag_gutachter_gremien/gefluechtete_forschende/index.html

Kontakt – bitte frühzeitig: Dezernat Forschungsförderung & Transfer, Dr. Julia Kinzler, eu-forschung.fft(at)uni-bamberg.de

C. DFG Walter Benjamin-Programm – Möglichkeit für promovierte Geflüchtete, sich über ein eigenes Forschungsprojekt zu finanzieren

Sie können promovierte Geflüchtete gerne auf die folgende Möglichkeit hinweisen: Die DFG öffnet ihr Walter Benjamin-Programm, das sich normalerweise nur an Personen in einer frühen Postdoc-Phase richtet, für promovierte Geflüchtete unabhängig davon, wie lange ihre Promotion zurückliegt. Über das Programm kann eine Stelle für bis zu 2 Jahre finanziert werden.

Geflüchtete Forschende können ein eigenes Vorhaben zur Durchführung in Bamberg beantragen. Für den Antrag ist kein matching partner innerhalb der Universität nötig.

Weitere Informationen zur DFG-Förderung für geflüchtete Forschende: https://www.dfg.de/foerderung/antrag_gutachter_gremien/gefluechtete_forschende/index.html

Kontakt –bitte frühzeitig: Postdocberatung des Graduiertenzentrums Trimberg Research Academy, postdoc.trac(at)uni-bamberg.de

D. Gemeinsame Antragstellung bei der Alexander von Humboldt Stiftung / Philipp-Schwartz Initiative für geflüchtete Forschende

Wenn sich die Forschungsgebiete von ukrainischen Forschenden in Bamberg mit Ihren Forschungsschwerpunkten überschneiden, können Sie einen gemeinsamen Antrag bei der Philipp-Schwartz-Initiative stellen.

Unser Welcome Center hilft, sogenannte matching partners für geflüchtete Forschende in der Universität Bamberg zu finden. Informationen über Forschende in Bamberg erhalten Sie über folgende Emailadresse: welcome.international(at)uni-bamberg.de

Informationen zur Philipp-Schwartz-Initiative finden Sie hier: https://www.humboldt-foundation.de/bewerben/foerderprogramme/philipp-schwartz-initiative 

Kontakt – bitte frühzeitig: Dezernat Forschungsförderung & Transfer, Dr. Julia Kinzler, eu-forschung.fft(at)uni-bamberg.de

E. VW-Stiftung: Stipendien für Doktorand*innen, Postdocs, etablierte Forschende (beendet)

Die VW-Stiftung ermöglicht geflüchteten Forschenden über Stipendien, ihre Forschungstätigkeit für 6-12 Monate an einer deutschen Universität fortzusetzen.

Unser Welcome Center hilft, sogenannte matching partners für geflüchtete Forschende in der Universität Bamberg zu finden. Informationen über Forschende in Bamberg erhalten Sie über folgende Emailadresse: welcome.international(at)uni-bamberg.de

Weitere Informationen zum Gastforschungsprogramm für geflohene ukrainische Wissenschaftler*innen: https://www.volkswagenstiftung.de/gastforschungsprogramm-ukraine

Kontakt – bitte frühzeitig: Dezernat Forschungsförderung & Transfer, Dr. Julia Kinzler, eu-forschung.fft(at)uni-bamberg.de

F. Nominierung gefährdeter Promovierender bei Students at Risk (Hilde-Domin-Programm DAAD)

Sie können Promovierende beim DAAD für ein Stipendium nominieren (diese können sich dort nicht selbst bewerben), wenn diese nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird.

Formal erfolgt die Nominierung dann durch die Hochschulleitung, dann Plausibilitätsprüfung durch den DAAD, danach eigene Bewerbung der Kandidat*innen beim DAAD. Es finden grundsätzlich zwei Auswahlen pro Jahr statt. Die Bewerbungszeiträume orientieren sich am Start der akademischen Semester.

Weitere Informationen: https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/hilde-domin-programm/

Kontakt: Welcome Center, Alexandra Wolf & Sandra Niemeier, welcome.international(at)uni-bamberg.de

G. Lehraufträge, Gastvortragshonorare, Gastdozenturen

Sie können ukrainische Forschende in Bamberg durch die Vergabe von Lehraufträgen (auch für Blockseminare, Co-Teaching), durch Gastdozenturen, die Einladung zu Gastvorträgen, zum Austausch mit Nachwuchwissenschaftler*innen mit entsprechenden Honoraren u.Ä. auch zeitnah und flexibel unterstützen.

Das ist besonders dann sinnvoll,

a) wenn die Registrierung der Forschenden als Flüchtling noch nicht abgeschlossen ist (das kann 4 Wochen dauern) und sie daher noch keine signifikante finanzielle Unterstützung erhalten;

b) wenn der monatliche Betrag, den Sie dem/der Forschenden zahlen, den leider sehr geringen „Freibetrag“ von ca. 185 Euro nicht übersteigt! Höhere monatliche „Extraeinkünfte“ werden den Geflüchteten von den Zuwendungen, die von der Stadt erhalten, komplett wieder abgezogen – haben also leider keinen Sinn. (Bei als Flüchtling registrierten Studierenden gibt es garkeinen Freibetrag, d.h. sie können nichts dazuverdienen, das ihnen nicht wieder komplett abgezogen wird.)

Bei Fragen zu den „Freibeträgen“ und ähnlichen Details wenden Sie sich bitte vorab an welcome.international(at)uni-bamberg.de.

Eventuell wurden Sie bereits von ukrainischen Forschenden aus Ihrem oder einem verwandten Fach kontaktiert. Ansonsten hilft unser Welcome Center, matching partners für geflüchtete Forschende in der Universität Bamberg zu finden. Informationen über ukrainische Forschende in Bamberg erhalten Sie über folgende E-Mail-Adresse: welcome.international(at)uni-bamberg.de.


Diese Übersicht der Finanzierungsprogramme wird regelmäßig aktualisiert.