Möglichkeiten für Aufenthalte an der Uni Bamberg

Grundsätzlich stehen geflüchteten Forschenden zwei Möglichkeiten für Aufenthalte an der Universität Bamberg offen:

1. Forschende ohne Gastgeber*in

  • Kostenfreier Zugang zur Forschungsinfrastruktur (Bibliothek, Rechenzentrum usw.) der Universität
  • Unterstützung bei organisatorischen Fragen (Aufenthaltsstatus, Unterkunft, Versicherung usw.) durch das Welcome Center
  • Bei dieser Variante ist keine Unterstützung durch die Universität bei der Finanzierung vorgesehen (ggf. besteht aber die Möglichkeit einer Finanzierung über den regulären Geflüchtetenstatus)

2. Forschende mit Gastgeber*in

  • Kostenfreier Zugang zur Forschungsinfrastruktur (Bibliothek, Rechenzentrum usw.) der Universität
  • Unterstützung bei organisatorischen Fragen (Aufenthaltsstatus, Unterkunft, Versicherung usw.) durch das Welcome Center
  • Forscher*innen aus der Ukraine können sich um externe Stipendien bzw. Fördermittel mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren bewerben (siehe unten). Die Universität Bamberg unterstützt bei der Bewerbung.

Für Aufenthalte der 2. Option (Forschende mit Gastgeber*in) hat die wissenschaftliche Gemeinschaft zahlreiche Programme zur Unterstützung in Not geratener Wissenschaftler*innen ins Leben gerufen oder gestärkt. 

Eine Übersicht über Stipendien und Förderungen finden Sie hier:

A. Stipendien für Promovierende

Stipendien für Doktorand*innen

  • Laufzeit: bis zu 48 Monate
  • Antragstellung: zuerst Nominierung durch die Hochschulleitung, dann Plausibilitätsprüfung durch den DAAD, danach eigene Bewerbung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten beim DAAD
  • Nominierungsfristen: bis 15. März 2024 bei geplantem Studienbeginn im Sommersemester 2025 und bis 15. September 2024 bei geplantem Studienbeginn im Wintersemester 2025/2026
  • Weitere Informationen: https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/hilde-domin-programm/

Stipendien für Doktorand*innen

  • Laufzeit: 1-6 Monate
  • Ziel: Förderung von Kurzaufenthalten zu Forschungszwecken in Deutschland, um die Kooperation zwischen ukrainischen und deutschen Hochschulen zu stärken und dem ukrainischen wissenschaftlichen Nachwuchs Zugang zu Forschungsinfrastrukturen in Deutschland zu ermöglichen
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Freistaat Bayern vergibt voraussichtlich im Studienjahr 2025/26 erneut Jahresstipendien an Graduierte (mit entsprechender Staatsbürgerschaft) aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Das Stipendium dient der Finanzierung eines Aufbaustudiums (z.B. Master), eines Promotionsstudiums oder eines 1-jährigen Forschungsaufenthalts an einer staatlichen bzw. staatlich geförderten Universität oder Hochschule in Bayern.

B. Stipendien und Förderung für Postdocs und Professor*innen

Stipendien für Postdocs und Hochschullehrende

  • Laufzeit: 1-6 Monate
  • Ziel: Förderung von Kurzaufenthalten zu Forschungszwecken in Deutschland, um die Kooperation zwischen ukrainischen und deutschen Hochschulen zu stärken und dem ukrainischen wissenschaftlichen Nachwuchs Zugang zu Forschungsinfrastrukturen in Deutschland zu ermöglichen
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Forschungsstipendien oder Arbeitsverträge für Postdocs und etablierte Forschende

Arbeitsverträge für Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen (Promovierende und Postdocs)

- Diese Ausschreibung wurde beendet. -

Die EU-Kommission fördert ukrainische Wissenschaftler*innen im Rahmen eines Fellowships, das ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Arbeit an einer Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem an Horizon Europe Assoziierten Staat fortzuführen und sie gleichzeitig darauf vorbereitet, zu einem späteren Zeitpunkt in die Ukraine zurückzukehren.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen (Postdocs und Doktoranden) mit ukrainischer Nationalität, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden bzw. aus der Ukraine fliehen wollen sowie staatenlose Forschende, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten.

  • Laufzeit: 6 bis 24 Monate (Arbeitsverträge)
  • Die Anträge müssen mit einer Gasteinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder an Horizon Europe Assoziierten Staat im Namen des Antragstellenden eingereicht werden.
  • Die Fördersumme richtet sich nach den Pauschalen der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks bzw. Postdoctoral Fellowships.
  • Antragseinreichung ab 24.10.2022 zu drei Cut-off Dates
  • Weitere Informationen: https://sareurope.eu/msca4ukraine/information-for-applicants/

DFG Sonderprogramm für die Ukraine

Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation der dortigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden weiterhin auch von der DFG mit großer Sorge betrachtet. Die DFG übernimmt bei den „Kooperationen mit Entwicklungsländern“ die Finanzierung des ukrainischen Projektteils in bilateralen Forschungsprojekten im Rahmen von Sachbeihilfen für Einzelprojekte. Ab September 2022 gibt es nun auch die Möglichkeit, über die Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland Mittel für den Lebensunterhalt des ukrainischen Partners bzw. der ukrainischen Partnerin bis zu einer maximalen Höhe von 1000 Euro pro Monat pro projektleitender Person zu beantragen.

DFG-Zusatzanträge

DFG Walter Benjamin-Programm

Stipendien für Doktorand*innen, Postdocs, etablierte Forschende

- Diese Ausschreibung wurde beendet. -