Erasmus+ Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern (KA107)
Mit zusätzlichen Mitteln wurden ab dem Projektjahr 2015 die Voraussetzungen für eine signifikante Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität im Erasmus+ Programm geschaffen: Die Einführung der internationalen Dimension ermöglicht erstmals die Mobilität aus aller Welt in die Programmländer und umgekehrt.
Dieses Kapitel stellt die Unterschiede der neuen Förderlinie KA107 zu den Programmrichtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA103) dar. Im Wesentlichen sind die regulatorischen Vorgaben beider Förderlinien ähnlich. Sofern eine Änderung in diesem Kapitel nicht behandelt wird, gelten daher die Richtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA103).
Förderfähige Länder
Nur Hochschulen aus den Programmländern, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, können Mobilitätsprojekte der KA107 zwischen Programm- und Partnerländern beantragen und die finanzielle Unterstützung für die Entsendung und die Aufnahme von Teilnehmern verwalten. Antragsberechtigt sind jene Hochschulen aus Programmländern, die im Besitz einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, Hochschulen aus Partnerländern können keinen Mobilitätsantrag stellen.
Für die Projektjahre 2019/20 und 2020/2021 hat die Universität Bamberg Projekte für eine Kooperation mit den folgenden drei Partnerländern von der EU bewilligt bekommen:
Ukraine | Marokko | Côte d’Ivoire |
Ivan Franko National University of Lviv Ukranian Catholic University Lviv Taras Shevchenko National University of Kyiv Kyiv National University of Trade and Economics Im Rahmen der Kooperation mit der Ukraine können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS (nur nach Deutschland)STA STT | Université Mohammed V de Rabat Im Rahmen der Kooperation mit Serbien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: | Université Félix Houphouët-Boigny, Abidjan (ehem. Université de Cocody) Institut National Polytechnique Félix Houphouët-Boigny, Yamoussoukro Université Alassane Ouattara, Bouaké Im Rahmen der Kooperation mit Côte d’Ivoire können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS (nur nach Deutschland)STA STT |
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Côte d’Ivoire | 650 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Bewerbungen für einen Aufenthalt an einer der serbischen Partneruniversitäten erfolgen im Rahmen der regulären Erasmus-Studienbewerbungen.
Für Bewerbungen für einen Aufenthalt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhalten die ausländischen Partneruniversitäten jeweils spezielle Ausschreibungen.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA107 für Studierende finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
Fördersätze Dozenten- und Personalmobilität (STA und STT)
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Marokko, Ukraine oder Côte d’Ivoire | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommt eine einmalige Fahrtkostenzulage in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Bewerbungen können fortlaufend bei dem zuständigen Projektkoordinator Dr. Andreas Weihe (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de; tel. ++49 (0)951-863-1048) eingereicht werden.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA107 für Dozenten und Verwaltungspersonal finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-hochschulpersonal/de/