Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben gilt, dass wir als Gleichstellungsbeauftragte:
- zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Angelegenheiten ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeben;
- zu Gleichstellungsfragen beraten und unterstützen, wobei sich alle Beschäftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können;
- vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammenarbeiten;
- an allen Angelegenheiten mitwirken, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können;
- ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung haben;
- frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen zu informieren sind.