MA Deutsche Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache
Im Masterstudiengang „Deutsche Sprachwissenschaft“ kann zwischen zwei Schwerpunkten gewählt werden. Der Studiengang ist forschungsorientiert und führt in vier Semestern zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss im Studienfach "Deutsche Sprachwissenschaft".
Mit einem qualifizierten Masterabschluss eröffnet sich im Rahmen eines Promotionsstudiengangs der Universität Bamberg die Möglichkeit zur Promotion zum Dr. phil.
Im Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache sind folgende Module zu absolvieren:
- 20 ECTS-Punkte in 2 Modulen „Germanistische Sprachwissenschaft I“ und „Germanistische Sprachwissenschaft II“;
- 10 ECTS-Punkte im Modul „Deutsch als Fremdsprache“;
- 10 ECTS-Punkte im Modul „Lehrpraxis“;
- 10 ECTS-Punkte im Modul „Kontrastive Linguistik“;
- 10 ECTS-Punkte im Profilmodul „Deutsch als Fremdsprache“, aus dem die Masterarbeit hervorgeht.
Je 30 ECTS-Punkte entfallen zudem auf die Masterarbeit sowie auf den Erweiterungsbereich. Dieser dient der Vertiefung einzelner Aspekte des Faches oder aber auch der Auseinandersetzung mit einem anderen Fach (z.B. Wirtschaft oder Psychologie).
Der Abschluss qualifiziert für Berufsfelder im Bereich der Sprachvermittlung und -förderung, für die wissenschaftliche Forschung und Hochschullehre sowie für Tätigkeiten im Verlagswesen, in der Lehrmaterialentwicklung und im Rahmen der interkulturellen Zusammenarbeit.
Masterarbeit
Masterarbeit im Masterstudiengang Deutsche Sprachwissenschaft mit Schwerpunkt DaF
Die Masterarbeit ist eine eigenständig verfasste Abhandlung, die erkennen lässt, dass die oder der Studierende über vertiefte Fachkenntnisse verfügt und die Fähigkeit besitzt, selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten.
Die MA-Arbeit im MA-Studiengang Deutsche Sprachwissenschaft wird in der Regel unmittelbar nach dem 3. Fachsemester verfasst. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die MA- Abschlussarbeit soll einen Mindestumfang von 50 Textseiten haben; ihr Umfang soll 80 Textseiten nicht überschreiten. Die Abschlussarbeit geht aus einem Profilmodul hervor. Einzelheiten zur Themenvergabe, Bearbeitungsfrist und Benotung regelt die Fachprüfungsordnung.
Die aktuell zuständigen Prüferinnen und Prüfer finden Sie hier.
Die Zulassung ist unter Vorlage der in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 37 Abs. 2; ggf. § 31 Abs. 3) genannten Nachweise im Prüfungsamt spätestens so zu beantragen, dass das Studium innerhalb der Höchststudienzeit abgeschlossen werden kann.
Alle wichtigen Informationen zu Thema, Fristen und Abgabe bezüglich Ihrer Masterarbeit sowie das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Profilmodul im Masterstudiengang Deutsche Sprachwissenschaft mit Schwerpunkt DaF
Das Profilmodul wird mit einer 30-minütigen mündlichen Modulprüfung abgeschlossen.
Die Prüfung findet in der Regel nach Abgabe der Masterarbeit statt und umfasst drei Teile: An eine inhaltliche Vertiefung und Diskussion der Thesen, die im Rahmen der Masterarbeit aufgestellt wurden, schließen sich Fragen zu zwei weiteren Themen an. Diese sollten inhaltlich nicht zu eng mit dem Gegenstand der Masterarbeit verbunden sein und müssen mit dem Betreuer der Arbeit abgesprochen werden.
FAQ zu mündlichen Abschlussprüfungen(91.9 KB, 3 Seiten)