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Laut dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), welches am 1.1.2023 in Kraft trat, werden die Frauenbeauftragten nun als Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bezeichnet und folgendermaßen definiert:

"An den Hochschulen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten."

Im ersten Absatz des Artikels werden die Anforderungen an die Hochschulen außerdem wie folgt festgesetzt:

"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip. Sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, Art. 94 Abs. 2 der Verfassung) bevorzugt. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils von Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft und Kunst."

Aufgabenfelder

Zu den konkreten Aufgaben der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst gehören neben der Einzelfallberatung und der Verfolgung von Verstößen gegen das Gleichberechtigungsgebot in erster Linie die folgenden Tätigkeiten:

  • Koordination von einzelnen Programmen zur Förderung des Frauenanteils in Forschung und Lehre
  • Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Anliegen der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen
  • Berichterstattung über die Lage der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen an der Universität Bamberg
  • Gremienarbeit in allen Universitätsgremien
  • Förderung der gender studies in Forschung und Lehre
  • Beratung von allen Universitätsangehörigen in Bezug auf Gleichstellungsarbeit (gender consulting)
  • vertrauliche Beratung von Studentinnen und (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen mit persönlichen Anliegen

Ansprechpartnerinnen

Gleichstellung ist an der Universität Bamberg vielfältig organisiert. Gemeinsames Gremium aller Akteur*innen ist der Gleichstellungsbeirat Wissenschaft der Universität Bamberg. Ihm gehören neben den Gleichstellungsbeauftragten, die für den wissenschaftsstützenden Bereich zuständig sind, dem Familienbüro und studentischen Vertreterinnen sowohl die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten als auch die Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft an. Als zentrale Anlaufstelle für erste Anfragen dient das Gleichstellungsbüro Wissenschaft, es können stets auch die Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft direkt kontaktiert werden.