Fragen?

Bei Fragen zum Praktikum steht Ihnen sowohl die Fachstudienberatung als auch die Praktikumsbeauftragten der einzelnen Schwerpunkte zur Verfügung. Die verbindliche Anerkennung relevanter Tätigkeiten im Rahmen des Zulassungsverfahrens spricht die Studierendenkanzlei aus (studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de).

>>>Dokumente zum Praktikum

Vorpraktikum als Studienvoraussetzung

Für die Aufnahme eines Pädagogikstudiums benötigen Sie ein Vorpraktikum, das dem Studienziel förderlich ist. Die Dauer umfasst mindestens 4 Wochen (150 Stunden), eine Aufteilung auf verschiedene Praktika (z.B. zwei Praktika mit je 2 Wochen) ist möglich. Es darf nicht länger als drei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen.

Die Praktikumsbescheinigung muss bis spätestens Ende des ersten Semesters eingereicht werden und hat folgende Inhalte:

  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Beschreibung der pädagogischen Tätigkeit
  • Name und Bescheibung des Trägers bzw. der Einrichtung

Anforderungen

Das Vorpraktikum muss bei außerschulischen pädagogischen Einrichtungen, Verbänden oder Unternehmen absolviert werden. Die Praktikumseinrichtungen müssen Aufgaben der allgemeinen Pädagogik, der Elementar- und Familienpädagogik, der Sozialpädagogik oder der Erwachsenenbildung/ Weiterbildung beziehungsweise Personalentwicklung wahrnehmen. Eine Orientierung bieten die Arbeitsbereiche für Pädagoginnen und Pädagogen.

Entscheidend ist, dass es sich beim Vorpraktikum um pädagogische Tätigkeiten bei einer pädagogischen Einrichtung handelt! Es genügt nicht:

  • reine Entwicklungshilfe im Ausland,
  • unterrichtende Tätigkeit
  • einzelne Gruppenstunden, über einen längeren Zeitraum verteilt (z.B. Leitung einer Jugendgruppe im Verein, Nachhilfe-Stunden)
  • Au-Pair-Tätigkeit

Einen relativ zuverlässigen Anhaltspunkt für die Anerkennungsmöglichkeit liefert in der Regel die Betreuung vor Ort: Gibt es pädagogische Ansprechpersonen? Wurde in dem Arbeitsverhältnis pädagogisch gehandelt?

Eine dem Studienziel dienende abgeschlossene pädagogische Ausbildung wird als gleichwertig anerkannt. Dies sind beispielsweise Ausbildungen von Erziehenden, staatliche geprüfte Familienpflegerinnen und Pfleger, Logopädeninnen und Logopäden, usw. 

Ziele des Vorpraktikums

Das Vorpraktikum fördert Lernbegründungen für das Studium und erhöht dadurch die fachspezifische Studierfähigkeit. Diese Qualifikationsvoraussetzung soll sicherstellen, dass erste, der späteren beruflichen Tätigkeit dienende Kenntnisse erworben werden. Durch das Vorpraktikum gewinnen Studieninteressierte einen Einblick in Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingunge pädagogischer Institution und erlernen erste Kenntnisse in pädagogischen Grundfragen. Sie können sich in diesem Berufsfeld ausprobieren, ihre Berufsvorstellungen konkret mit den eigenen Fähigkeiten und Interessen abgleichen und ihre Studienwünsche entsprechend anpassen. Somit bietet das Vorpraktikum eine Orientierung bei der Studien- und Berufsentscheidung.

Mit dem Vorpraktikum kann das Pädagogikstudium inhaltlich effektiver gestaltet werden: Häufig wird im Studium die pädagogischer Praxis reflektiert, in die ohne einer praktischen Tätigkeit der Einblick fehlen würde. Die Wahl des Studienschwerpunkts, der die spätere berufsspezifische Ausrichtung des Studiums beeinflusst, wird damit erleichtert.

Studienbegleitende Praktika

Im Verlauf des Studiums sind mindestens zwei sechswöchige Praktika in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren. Die Praktika sollen bei pädagogischen Einrichtungen, Verbänden oder Unternehmen absolviert werden. Je nach Ihrem Studienschwerpunkt beschäftigen Sie sich als Praktikantin bzw. Praktikant mit Aufgaben der

  • Elementar- und Familienpädagogik (mindestens 140 Praktikumsstunden)
  • Sozialpädagogik (mindestens 240 Praktikumsstunden) oder 
  • Erwachsenenbildung/Weiterbildung bzw. Personalentwicklung (mindestens 240 Praktikumsstunden).

Alternativ können Sie Ihr Praktikum auch bei entsprechenden Forschungseinrichtungen absolvieren. Wählen Sie Ihren Träger so aus, dass Sie während der praktischen Tätigkeit intensiv begleitet werden.

Diese Betreuung soll sowohl an der Universität als auch vor Ort in der Praktikumseinrichtung gewährleistet sein. Die Anleitung muss durch eine pädagogische Fachkraft gewährleistet sein. Zudem sollen die Praktika in Praktikumsberichten reflektiert werden.

Eine Stückelung des Praktikums (bspw. 2x3 Wochen ist möglich) wenn der Vollzeitcharakter erhalten bleibt! Das Praktikum kann nicht auf zwei verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden.

Ziele der studienbegleitenden Praktika

Praktika gelten als Bestandteil der wissenschaftlichen, pädagogisch-didaktischen Kompetenzentwicklung. Sie dienen

  • der Verknüpfung von Studieninhalten und pädagogischer Praxis
  • der Sammlung vielfältiger Erfahrungen in dem jeweiligen Berufsfeld (-ausschnitt)
  • der Erprobung des eigenen pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Handelns,
  • der Überprüfung bzw. Konkretisierung von Berufswahlentscheidungen
  • der Förderung von differenzierter kritischer Selbstwahrnehmung bezüglich der eigenen Rolle und des eigenen pädagogischen Handelns
  • der Analyse von Lern-, Bildungs- und Gestaltungsprozessen als „forschendes Lernen“ sowie
  • dem systematischen Rückbezug und der Integration von Praxis und theoretischer Basis

Die Praktika sollen sie dazu motivieren, die theoretischen Studien gezielter im Hinblick auf eigene Interessen und Kompetenzen fortzusetzen und tragen so auch entscheidend zur Ihrer Persönlichkeitsbildung bei.

Praktika als Türöffner in den Beruf

Nutzen Sie alle berufsqualifizierende Studieninhalte! Gerade die studienbegleitenden Praktika bieten Ihnen die Möglichkeiten, sich frühzeitig mit den berfulichen Anforderungen vertraut zu machen. Dieses Wissen und die gesammelten Erfahrungen können Ihre Chancen bei der Stellensuche erhöhen.

Neben einem Praktikum im Inland kann ein Auslandspraktikum hilfreich für Ihre beruflichen Ziele sein. Die Fakultät und das International Office unterstützt Sie.

>>>Infos zum Auslandspraktikum