Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studienleistungen aus einem Vorstudium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen.

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Bachelorstudiengang Pädagogik erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang Pädagogik zu erfolgen.

In jedem Fall empfiehlt es sich zunächst mit den Modulverantwortlichen Kontakt aufzunehmen. Für die endgültige Anrechnung ist der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Pädagogik zuständig!

>>>E-Mail an den Prüfungsausschuss

Anrechnungsverfahren

Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das  Anerkennungsformular(663.2 KB). Dieses erleichtert Ihnen den Wechsel beziehungsweise die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen.

Wie ist vorzugehen?

  1. Drucken Sie das Formular aus. Zusätzlich sollten Sie die Modulhandbücher des Bachelorstudiengangs Pädagogik und Ihres Vorstudiums bereit haben.
  2. Füllen Sie das Anrechnungsformular aus. Als Grundlage gelten die jeweiligen Modulhandbücher. In die linke Spalte tragen Sie - passend zum jeweiligen Modul des Bachelorstudiengangs Pädagogik - die Modulprüfung ein, die Sie anrechnen lassen wollen. In die rechte Spalte tragen Sie Ihre bereits geleisteten Prüfungen (inkl. Modulbezeichnung, Note und ECTS-Punkte) ein.
  3. Wenden Sie sich mit ihrem ausgefüllten Formular zur Prüfung Ihres Antrags an den jeweiligen zuständigen Modulverantwortlichen der anzurechnenden Module. Diese Namen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch (letzte Zeile: „Modulkoordination“).
  4. Danach wenden Sie sich zur endgültigen Anerkennung mit Ihrem vollständig abgezeichneten Formluar und dem entsprechenden Schein/Auszug aus dem Transcript of Records, aus dem sich die Leistung ergibt, an die Prüfungsausschussvorsitzende.
  5. Hat die Prüfungsausschussvorsitzende Ihren Antrag unterschrieben, können Sie beim Prüfungsamt Ihre Anrechnung einreichen.

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