Wie bewerbe ich mich?
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:
- grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
- Deutschkurs zur Studienvorbereitung
- Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
- Studienkolleg
Bewerbungscheckliste International Office
Wichtig!
- Ab dem Wintersemester 2026/27 wird für Personen mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR eine Bewerbungsgebühr in Höhe von 60 € erhoben.
- Bei der Bewerbung genügt der digitale Upload Ihrer Dokumente. Bei der Immatrikulation werden jedoch amtlich beglaubigte Kopien der Dokumente benötigt!
Online-Bewerbung
Alle Studieninteressierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich über das Bewerbungsportal bewerben:
⇒ 1. Schritt: Registrierung im Bewerbungsportal
⇒ 2. Schritt: Online-Bewerbung im Bewerbungsportal
Bewerbungsfristen International Office
Folgende Dokumente müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Lebenslauf (lückenlos bis einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung)
- Personalausweis oder Reisepass (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)
→ Übersetzung des Personalausweises erforderlich, falls die Angaben zu Name & Geburtsdatum nicht auf Deutsch oder Englisch sind - Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: Lückenlose Nachweise über die bisher besuchten Hochschulen, z.B. sämtliche Studienbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen oder Exmatrikulationsbescheinigungen
- APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden Länder stammen:
1. China (APS Peking), 2. Indien (APS New Delhi), 3. Vietnam (APS Hanoi)
→ Zusätzlich: Nachweis von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben
Wenn:
- Sie ein APS-Zertifikat mit ‚Fachbindung: fachorientierte Fächerwahl‘ haben und
- Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten und
- Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
Dann:- ist außerdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (‚Nachzertifizierung‘).
- Nur wenn Sie dies bereits beantragt und erhalten haben: Zeugnisanerkennungsbescheid einer Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule)
- Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewerbung erhalten möchte: Vollmacht → aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite))
- Falls Sie bereits an der Universität Bamberg eingeschrieben sind oder waren: Studienbescheinigung
Folgende Dokumente müssen als (ausländisches) Originaldokument & Übersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden (Übersetzung nicht notwendig, wenn das Dokument auf Englisch ausgestellt wurde):
- Schulabschlusszeugnis: Urkunde & Notenliste
- Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
- Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
- Notenlisten aller Studiensemester
- Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
- Urkunde des Universitätsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
- Deutschnachweise (vollständiger Nachweis aller Bestätigungen): hieraus muss das Niveau der Deutschkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) hervorgehen
- Welche Deutschnachweise akzeptiert werden, finden Sie in der Übersicht.
- Wichtig: Wenn Ihre Deutschnachweise aus dem Iran stammen: Es werden nur Bescheinigungen des Goethe-Instituts (DSIT) und des Österreichischen Kulturforums (ÖKF) akzeptiert!
- Wenn Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung (FSP) an einem Studienkolleg absolviert haben: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht → Wichtig: ein FSP-Zeugnis gilt nicht als deutsche, sondern als ausländische Hochschulzugangsberechtigung!
- Falls sich Ihr Name geändert haben sollte: Nachweis über die Namensänderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)
Bewerbungsfristen International Office
Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
- 15. Januar (Sommersemester) bzw. 15. Juli (Wintersemester)
- Sonderfall: Für Personen mit Staatsangehörigkeit EU/EWR ist eine Bewerbung für einen zulassungsfreien grundständigen Studiengang (Bachelor, Lehramt) bis zum Ende der Immatrikulationsfrist möglich.
Zu diesen Terminen muss die vollständige Bewerbung bereits im Bewerbungsportal eingegangen sein.
Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November des Vorjahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen können daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.
Zulassungsbeschränkungen „Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienplätzen
Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist die Anzahl der verfügbaren Studienplätze limitiert. Welche Fächer eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge.
Die ausländischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienplätze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.
An der Universität Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.