Université d'Oran 1 Ahmed Ben Bella (student and staff mobilty)
Université d'Oran 2 Mohamed Ben Ahmed (student and staff mobility)
Université Félix Houphouët-Boigny, Abidjan (student and staff mobility)
Institut National Polytechnique Félix Houphouët-Boigny, Yamoussoukro (student and staff mobility)
Université Alassane Ouattara, Bouaké (student and staff mobility)
Université de San Pedro (student and staff mobility)
University of Tehran (student and staff mobility)
Rabat Business School - Université Internationale de Rabat (student and staff mobility)
Université Mohammed V de Rabat (student and staff mobility)
Kyiv National University of Trade and Economics, Kyiv (student and staff mobility)
Taras Shevchenko National University of Kyiv, Kyiv (student and staff mobility)
Ivan Franko National University of Lviv, Lviv (student and staff mobility)
Ukranian Catholic University, Lviv (student and staff mobility)
Sumy State University, Sumy (student and staff mobility)
Mukachevo State University (student and staff mobility)
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
| Partnerland | Deutschland | 900 Euro pro Monat |
Zu diesen Monatssätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Darüber hinaus ist eine Zusatzförderung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit geringeren Chancen möglich. Ein nachhaltiges Reisen wird ebenfalls gefördert (s. unten Kapitel “Fahrkosten”).
Erasmus+ Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen
Auch im Rahmen der Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern (KA171) können Studierende, auf die mindestens eines der folgenden Förderfähigkeitskriterien zutrifft, eine Zusatzförderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten. Der Antrag muss vor dem Auslandsstudium gestellt und das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Grant Agreement vor der Abreise eingereicht werden; eine Mehrfachförderung ist nicht möglich.
Förderfähig sind:
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (beide Elternteile ohne Hochschul- oder Berufsakademieabschluss)
Studierende mit Kind(ern), die dieses/diese während des gesamten Aufenthalts mitnehmen
Studierende mit chronischer Erkrankung mit nachgewiesenem finanziellem Mehrbedarf im Ausland
Studierende mit einer Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
Erwerbstätige Studierende (die Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft)
Eine Kombination mit dem Realkostenantrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – wir empfehlen, beide Fördermöglichkeiten gemeinsam mit der Erasmus+-Koordination zu prüfen.
Für Bewerbungen für einen Aufenthalt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhalten die ausländischen Partneruniversitäten jeweils spezielle Ausschreibungen.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Studierende finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
Förderfähige Länder
Nur Hochschulen aus den Programmländern, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, können Mobilitätsprojekte der KA171 zwischen Programm- und Partnerländern beantragen und die finanzielle Unterstützung für die Entsendung und die Aufnahme von Teilnehmern verwalten. Antragsberechtigt sind jene Hochschulen aus Programmländern, die im Besitz einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, Hochschulen aus Partnerländern können keinen Mobilitätsantrag stellen.
Aktuell hat die Universität Bamberg Projekte für eine Kooperation mit den folgenden Partnerländern von der EU bewilligt bekommen:
Fördersätze Dozenten- und Personalmobilität (STA und STT)
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
| Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
| Deutschland | Partnerland | 190 Euro pro Tag | 133 Euro pro Tag |
Hochschulpersonal mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie Mitarbeitende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können zudem einen Realkostenantrag stellen, über den die tatsächlich entstehenden auslandsbedingten Mehrkosten individuell erstattet werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fahrkosten für Studierende und Hochschulpersonal
Zu den Tagessätzen kommt eine einmalige Fahrtkostenzulage in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Darüber hinaus ist eine Zusatzförderung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit geringeren Chancen möglich. Ein nachhaltiges Reisen wird ebenfalls gefördert.
Einen Antrag auf Green Travel müssen Sie vor Ihrer Abreise stellen.
Eine Übersicht der Reisekostenpauschalen finden Sie nachfolgend:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Entfernung wird mithilfe eines Distanzrechners berechnet, der vom Erasmus+ zur Verfügung gestellt wurde.
Bewerbungen können fortlaufend bei dem zuständigen Projektkoordinator Dr. Andreas Weihe (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de; tel. ++49 (0)951-863-1048) eingereicht werden.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Dozenten und Verwaltungspersonal finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-hochschulpersonal/de/
