Realkostenantrag im Erasmus+ Programm

Das Erasmus+ Programm der Europäischen Union verfolgt einen ganzheitlichen Inklusionsansatz und möchte Auslandsmobilität für möglichst viele Menschen ermöglichen – unabhängig von persönlichen Einschränkungen oder familiären Verpflichtungen. Neben dem pauschalen Aufstockungsbetrag ("Top-Up") für Teilnehmende mit geringeren Chancen gibt es die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen: Dabei werden die tatsächlich entstehenden, auslandsbedingten Mehrkosten individuell berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate erstattet – nicht pauschal, sondern auf Basis der real anfallenden und belegten Kosten.
Der Realkostenantrag richtet sich sowohl an Studierende als auch an Hochschulpersonal, die im Rahmen von Erasmus+ (Programmlinien KA131 und KA171, Incoming und Outgoing) einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht (nachgewiesen z. B. durch Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20, Bescheid des Landessozialamts oder ärztliches Attest)

Teilnehmende, die ihr Kind/ihre Kinder während des gesamten Auslandsaufenthalts mitnehmen und denen dadurch Mehrkosten entstehen, die über den pauschalen Aufstockungsbetrag hinausgehen

Der Realkostenantrag kann mit dem Aufstockungsbetrag ("Top-Up") kombiniert werden, wenn:

beide Förderungen für unterschiedliche Merkmale gewährt werden, oder
bei Vorliegen nur eines Merkmals sichergestellt ist, dass Realkostenantrag und Top-Up unterschiedliche Kosten abdecken (keine Doppelförderung).

Was wird gefördert?

Erstattet werden können ausschließlich auslandsbedingte Mehrkosten, die

• durch den Auslandsaufenthalt (bzw. eine vorbereitende Reise) tatsächlich entstehen,
• nicht bereits von nationalen Stellen (z. B. Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studierendenwerke) oder von der Heimat- bzw. Gasthochschule übernommen werden.

Typische Beispiele:

• Zusätzliche Flug-/Reisekosten sowie Kosten für eine mitreisende Assistenzperson
• Kosten für barrierefreien Wohnraum im Ausland
• Reisekosten für mitgenommene Kinder sowie anteilige Betreuungs- und Unterkunftskosten

Alle beantragten Kostenpositionen müssen bereits bei Antragstellung plausibel belegt werden (z. B. durch Internetrecherche zu Preisen, Schriftverkehr mit nationalen Kostenträgern, Kostenvoranschläge). Nach der Mobilität sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch Belege nachzuweisen (Flugtickets, Mietverträge, Honorarverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. Ä.).

Wie hoch ist die Förderung?

• In der Regel bis zu 15.000 € pro Semester (Studierende) bzw. pro Mobilität (Hochschulpersonal)
• Die genaue Summe wird individuell auf Basis des tatsächlichen, nachgewiesenen Bedarfs berechnet – es handelt sich nicht um einen Pauschalbetrag
• Zusätzlich kann eine vorbereitende Reise (max. 15.000 € pro Vorbereitungsreise, inkl. ggf. einer Begleitperson) beantragt werden, um vor Ort z. B. Barrierefreiheit, Wohnraum oder Mobilitätsbedingungen zu prüfen – diese Möglichkeit steht ausschließlich Teilnehmenden mit Behinderung/chronischer Erkrankung offen, nicht Teilnehmenden mit Kind(ern)

Ablauf und Fristen

1. Antragstellende wenden sich frühzeitig (empfohlen: mindestens 3 Monate vor Mobilitätsbeginn) an das International Office der Universität Bamberg (Kontaktdaten s. unten).
2. Der Antrag wird gemeinsam mit der Hochschule erstellt und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht.
3. Die Universität Bamberg prüft den Antrag und reicht ihn bei der NA DAAD ein.
4. Wichtig! Der Antrag muss von der Hochschule spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts (bzw. der vorbereitenden Reise) bei der NA DAAD eingereicht werden.
5. Die Bewilligung erfolgt durch die NA DAAD unter Mittelvorbehalt.
6. Nach der Mobilität ist ein formloser Erfahrungsbericht einzureichen (verpflichtend bei bewilligten Realkostenanträgen).

Achtung! Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich – die frühzeitige Planung ist essenziell, da sowohl die Antragstellung als auch die Zusammenstellung der Nachweise Zeit in Anspruch nehmen.

Erforderliche Nachweise (Auswahl)

• Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis, Bescheid des Landessozialamts o. Ä.
• Bei chronischer Erkrankung: ärztliches Attest mit Bestätigung des finanziellen Mehrbedarfs im Ausland
• Bei Mitnahme von Kind(ern): Nachweis der Elternschaft, Reiseunterlagen für Hin- und Rückreise des Kindes/der Kinder
• Kostenbelege bzw. Kostenschätzungen für alle beantragten Positionen
• Ggf. Nachweis, dass keine (vollständige) Kostenübernahme durch nationale Stellen erfolgt

Informationen speziell für Studierende

• Der Antrag wird über die Erasmus+-Koordination der Universität Bamberg gestellt.
• Kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag "geringere Chancen" (250 €/Monat), sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt.
• Förderfähig für Studienaufenthalte im Rahmen von Erasmus+.


Informationen speziell für Hochschulpersonal

• Gilt für Personalmobilität zu Lehr- oder Fortbildungszwecken (Staff Mobility for Teaching / Training), sowohl Outgoing als auch Incoming, im Rahmen von KA131 und KA171.
• Die Fördermittel werden ebenfalls über die Hochschuleinrichtung beantragt.
• Für die Organisation erhält die Hochschule pro bewilligtem Realkostenantrag eine einmalige Inklusionsunterstützung (Stückkosten im Rahmen der Mittel zur Organisation der Mobilität).

Ansprechpartnerinnen und - partner an der Universität Bamberg

Dr. Andreas Weihe bzw. Khrystyna Pavliukh, M.A.
E-Mail: erasmus.abroad(a)uni-bamberg.de