Dozentinnen- und Dozentenmobilität (STA): Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine endgültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehraufenthalte innerhalb Europa dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen bzw. Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Fördermittel, erfolgt die Auswahl anhand transparenter und im Vorfeld bekannter Kriterien. Im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) gewährleistet die Universität Bamberg dabei einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang für alle Interessierten.
Bei der Vergabe werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Vorliegen einer gültigen interinstitutionellen Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement, IIA) mit der aufnehmenden Hochschule
- Vollständigkeit und Plausibilität des eingereichten Lehr-/Fortbildungsprogramms sowie Erfüllung des Mindestdeputats (i. d. R. 8 Unterrichtsstunden je Woche bzw. angefangener Woche bei Lehraufenthalten)
- Inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit an der Universität Bamberg sowie Mehrwert für Lehre, Curriculumsentwicklung oder Internationalisierung der Fakultät
- Vorrangige Förderung von Personen, die erstmals eine Erasmus+ Förderung beantragen
- Angemessener zeitlicher Abstand zu einer vorangegangenen Erasmus+ Personalmobilität (in der Regel nicht öfter als 1 Mal pro Semester, außer bei besonders relevanten Netzwerktreffen zur Internationalisierung)
- Stärkung bestehender oder neuer strategischer Partnerschaften
- Bei mehreren gleichwertigen Anträgen: Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Auswahlgremium im International Office ggf. in Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät. Die Auswahlkriterien werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Tagessätze für Hochschulpersonal
Die Tagessätze richten sich nach der Ländergruppe des Zielorts und gelten bis zum 14. Aufenthaltstag; vom 15. bis 60. Tag wird die Förderung auf 70 % des Tagessatzes reduziert:
Ländergruppen & Tagessätze für das Hochulpersonal
Gruppe 1
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
180 € / Tag
Gruppe 2
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
160 € / Tag
Gruppe 3
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
140 €
Hochschulpersonal mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (Grad der Behinderung ab 20 oder ärztlich nachgewiesener finanzieller Mehrbedarf) sowie Mitarbeitende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können darüber hinaus einen Realkostenantrag stellen. Damit werden die tatsächlich entstehenden, auslandsbedingten Mehrkosten (z. B. für eine Begleitperson, barrierefreie Unterkunft oder Kinderbetreuung) individuell berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate erstattet – in der Regel bis zu 15.000 € pro Mobilität. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Reisebeginn über das International Office bei der NA DAAD eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Reisekosten und Erasmus+ Top Up für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
Als Teilnehmende am Erasmus+ Programm haben sie die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu erhalten, die als Green Travel definiert ist. Damit ist das Reisen gemeint, bei dem für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:
- Fahrrad
- Bus
- Fahrgemeinschaft im Auto
- Zug
- Andere nachhaltige Transportmittel
Einen Antrag auf Green Travel müssen Sie spätestens am Ende Ihrer Mobilität stellen. Eine Übersicht der Reisekostenpauschalen finden Sie nachfolgend:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Entfernung wird mithilfe eines Distanzrechners berechnet, der vom Erasmus+ zur Verfügung gestellt wurde.
Weitere Informationen über das Förderprogramm entnehmen Sie bitte der entsprechenden Webseite der Nationalagentur DAAD hier.
Anträge können jederzeit bei den zuständigen Kontaktpersonen gestellt werden.
Kontakt für weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen:
Dr. Andreas Weihe (Leiter, International Office)
erasmus.abroad (a) uni-bamberg.de