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Auslage in den Dekanaten und elektronische Auslage

Generelles

Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten für einen Zeitraum von zwei Wochen (bzw. vier Wochen) ausgelegt. Zur Einsicht berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sowie die entpflichteten Professoren und Professorinnen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissensschaften. 

Elektronische Auslage

Die Elektronische Auslage ist seit ihrer Einführung 2019 rasch zur üblichen Form der Auslage geworden. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen, die im Rahmen des Abgabeformulares der Dissertation erteilt werden kann. Der Zeitraum der Auslage wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung per E-Mail und auf der Website des Promotionsausschusses bekannt gemacht.

Weitere Informationen zur elektronischen Auslage finden Sie hier.

Auslage in den Dekanaten

In Ausnahmefällen, wenn der Kandidat / die Kandidatin der elektronischen Auslage nicht zustimmt, wird auf das frühere Verfahren der Auslage in den Dekanaten zurückgegriffen. 
Die Einsichtnahme ist den hierzu Berechtigten während der Geschäftszeiten der Dekanate der jeweiligen Fakultät möglich.

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