Ausführlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren in der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissenschaften unter § 4 nachzulesen. Im Allgemeinen sind dies
die Hochschulreife,
ein mindestens achtsemestriges einschlägiges Studium, das mindestens mit „gut“ (2,50 oder besser) abgeschlossen wurde,
ein mindestens zweisemestriges Studium an der Universität Bamberg (grundständiges Studium oder Promotionsstudium), eine anderweitige Mitgliedschaft bei der Universität Bamberg (z. B. durch die Registrierung bei der Promovierenden-Datenbank der TRAc oder die wissenschaftliche Mitarbeit),
die Betreuung durch eine promotionsberechtigte Person (i.d.R. Privatdozent:innen oder Professor:innen) an der Universität Bamberg, mit der die Thematik inhaltlich abgestimmt wurde.
Falls nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann/können schon mit oder vor der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren ein Antrag/mehrere Anträge auf Sonderfallgenehmigung(123.7 KB) nötig sein (z.B. Wechsel des Hauptfaches). Nehmen Sie gerne vor Antragstellung hierfür Kontakt mit dem Promotionsbüro auf.
Beantragung der Zulassung
Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind folgende Unterlagen nötig:
Für Antragsteller:innen mit ausländischem Hochschulabschluss sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:
Antrag(145.4 KB) auf Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
Admission Letter oder Äquivalenzgutachten aus dem Welcome Center
Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.