Für gleichstellungsrelevante Belange im wissenschaftsstützenden Bereich sind die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Universität zuständig. Sie arbeiten zwei dabei als Tandem eng miteinader zusammen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind im Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) geregelt:
Gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayGlG fördern und überwachen die Gleichstellungsbeauftragten den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Sie wird über Stellenausschreibungen informiert und kann an Vorstellungsgesprächen teilnehmen.
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen in Gleichstellungsfragen, wobei sich alle Beschäftigten unmittelbar an sie wenden können.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind zum Stillschweigen hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten verpflichtet.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammen und nimmt an den regelmäßigen Besprechungen des Personalrats mit der Kanzlerin teil. Sie hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Kanzlerin.