Betreuung der Masterarbeit in Double Degree Programmen

Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für Studierende in Double Degree Programmen:

Be einer Erstbetreuung gilt der Ablaufplan des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung und die Fristen sind

  • für das Sommersemester: Abgabe Konzeptpapier 15.02.-15.03., Anmeldung der Masterarbeit spätestens 31.03., Kolloquiumsvortrag Mitte Juni, Abgabe der Masterarbeit spätestens am 30.09., Bewertung spätestens Ende Januar.
  • für das Wintersemester: Abgabe Konzeptpapier 01.05.-31.05., Anmeldung der Masterarbeit spätestens 20.06. und Kolloquiumsvortrag in der ersten Semesterwoche im Oktober, Abgabe der Masterarbeit spätestens am 20.12., Bewertung spätestens Ende Oktober.

Im Fall einer Zweitbetreuung entfällt der Ablaufplan und jegliche Fristen seitens des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung. Es sind jedoch die Fristen des Double Degree Programms und der Universitäten, an denen die Ersbetreuung erfolgt, einzuhalten. Auskünfte dazu erteilt der Sociology Double Degree Office Coordinator sowie die Universität, an denen die Erstbetreuung erfolgt, nicht jedoch der Lehrstuhl für Methoden der empirischen Sozialforschung. Es obliegt Kandidat*innen die Fristen wahrzunehmen und einzuhalten. Klären Sie bitte zunächst die Erstbetreuung und senden erst dann die Anfrage zur Zweitbetreuung als E-Mail an sekretariat.empsoz@uni-bamberg.de mit folgender Info:
- Name Erstbetreuer
- Titel der Masterarbeit
- Kurzbeschreibung der Masterarbeit
Voraussetzung für die Zweitbetreuung ist es, dass es sich um eine empirische Masterarbeit handelt.