Zuständigkeiten an der Professur für Berufliche Bildung mit Schwerpunkt sozialpädagogische Handlungsfelder
Sie haben Anliegen während des Studiums? Bitte beachten Sie die folgenden Zuständigkeiten für Ihre Fragen:
Wie ist vorzugehen?
Sie haben Fragen zur Studienorganisation, möchten Prüfungs- oder Praxisleistungen anerkennen lassen oder benötigen eine Bescheinigung für Ihr abgeleistetes Berufspraktikum? Bitte beachten Sie folgende Zuständigkeiten und Ansprechpersonen für die unterschiedlichen Themen an der Professur für Berufliche Bildung:
- Für Studienberatung, Fragen zur Studienorganisation sowie Fragen rund um die Erteilung der Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG ist Prof. Dr. Grell zuständig.
- Fragen zur Anerkennung von internen Prüfungsleistungen (Studiengänge der Universität Bamberg) und Fragen zur Anerkennung von externen Prüfungsleistungen (Erststudium an anderen Universitäten) sowie die Anrechnung von Praxisleistungen (Ausbildungen) schicken Sie an die Mailadresse: info.berubi(at)uni-bamberg.de. Informationen zur Anerkennung/Anrechnung finden Sie hier..
- Für die Anerkennung beim Wechsel vom alten Bachelor- in den neuen Masterstudiengang schicken Sie die notwendigen Unterlagen an:info.berubi(at)uni-bamberg.de. Informationen dazu finden Sie hier.
- Für die Anerkennung der 24 Wochen Berufspraktikum und Fragen dazu ist Frau Lanver zuständig. Kommen Sie bitte mit den geforderten Unterlagen in ihre Sprechstunden von ihr. Anerkennungen via Mail sind nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vorab hier über das Vorgehen.
- Für Fragen zur An-/Abmeldung für Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen an der Fachvertretung für Berufliche Bildung an Frau Alsfasser.
Die Sprechstundenzeiten finden sie auf der Seite der jeweiligen Ansprechperson.
Außerdem haben Sie auch immer die Möglichkeit, sich an unsere Info-Mail oder unsere Tutorinnen zu wenden: