Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen

Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen aus einem Vorstudium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen (Leistungen anderer Universitäten oder bereits erworbene Kompetenzen einer Berufsausbildung).

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Studiengang erneut im ersten Versuch absolviert werden. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen sollte möglichst zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang zu erfolgen.

Anrechnungsverfahren

Zur Anrechnung benutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare. Dieses erleichtert Ihnen den Wechsel beziehungsweise die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen. Sie benötigen einmal das Formular für die Fachrichtung/EWS/Berufspädagogik und falls erforderlich das Formular für ihr jeweiliges Unterrichtsfach.

Wie ist vorzugehen?

1. Füllen Sie das Anrechnungsformular(167.5 KB, 4 Seiten) mit Namen und Matrikelnummer und Ihren Anrechnungsmöglichkeiten aus. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:

  • Linke Spalte: Um welches Modul geht es (z.B. „Vertiefungsmodul: Grundlagen sozialpädagogischen Handelns)?
  • Mittlere Spalte: Wo wurde die Leistung erworben? (z.B. BA Sozialpädagogik; FH Würzburg- Schweinfurt)?
  • Rechte Spalte: Wie lautet die ursprüngliche Modulbezeichnung? (z.B: Einführung in die Sozialpädagogik)?   

2. Anschließend kommen Sie zur Anerkennung mit dem Formular in die Sprechstunde von Prof. Grell oder Hr. Hafner-Gries. Bitte bringen Sie sämtliche Leistungsbescheinigungen, Zeugnisse etc. mit.Das Formular können Sie auch schon vorher per Mail schicken.

Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage mit Angaben zur Sprechstunde: Prof. Grell; Hr. Hafner-Gries

3. Ggf. müssen Sie anschließend nochmal eine Bestätigung der jeweiligen Fachvertreter:innen der Unterrichtsfächer einholen.

4. Abschließend werden die Formulare gesammelt vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet und an das Prüfungsamt zur Verbuchung in FlexNow weitergeleitet.

 

Das Formblatt zur Fachsemester-Einstufung finden Sie hier (notwendig bei Anrechnungen ab 30 ECTS).

Formblatt Fachsemester-Einstufung(71.9 KB)