Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Im Studiengang Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik können zuvor erworbene Qualifikationen und Kompetenzen (bspw. aus einem vorherigen Studium oder einer abgeschlossenen Ausbildung) auf Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden.
Der ausgefüllte Antrag auf Anrechnung/Anerkennung ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Das entsprechende Dokument und eine detaillierte Beschreibung des Prozesses finden Sie hier.
Antrag auf Anrechnung/Anerkennung
Das Fromblatt zur Fachsemester-Einstufung finden Sie hier (notwendig bei Anrechnungen ab 30 ECTS).
Formblatt Fachsemester-Einstufung(71.9 KB)