Informationen zum Wechsel des Studienganges und der Studien- und Fachprüfungsordnung im Bachelor Berufliche Bildung

Wer kann wann wechseln?

  • Wechseln können alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) ab dem Sommersemester 2021 immatrikuliert sind. Höhersemestrige Studierende können nicht wechseln.
  • In Sonderfällen (Studienbeginn vor Sommersemester 2021 und noch nicht im 4. Fachsemester) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik
  • Ein Antrag auf Wechsel muss bis einschließlich dem 15.09.2022 erfolgen. Später eingereichte Anträge werden nicht anerkannt.

Wie kann ich einen Wechsel veranlassen?

  • Für den Wechsel füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Wechsel des Studienfaches/Studienganges“(169.3 KB) aus und geben dieses ORIGINAL unterschrieben bei der Fachvertretung Berufliche Bildung ab (Einwurf im Postkasten Kapuzinerstraße).
  • Füllen Sie bitte unbedingt das vorgesehene Formular aus.

 

Was bedeutet es, wenn ich den Wechsel beantrage?

  • Mit dem Absenden des Formulars zum Wechsel des Studiengangs und der Studien- und Fachprüfungsordnung vom Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) zum Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
  • D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert der Wechsel in den Studiengang und die Studien- und Fachprüfungsordnung Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS).

 

Was geschieht mit meinen schon erbrachten Studienleistungen?

  • Ihre bis dato im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) erbrachten Leistungsnachweise werden in Form von Äquivalenzanerkennungen in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) übertragen.
  • Leistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik und Förderpädagogik II sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die nicht im Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (180 ECTS-Punkte) angerechnet werden können, können später im Master Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden. Hierfür melden Sie sich bei uns, wenn Sie im neuen Master eingeschrieben sind.

Was muss ich einreichen?

  • Es ist allein das Formular(169.3 KB) auszufüllen und einzureichen. Alles Weitere wird dann von uns veranlasst.