Vorpraktikum als Studienvoraussetzung

Bis zum SoSe23 gilt: Für die Aufnahme des BA-Studiums Berufliche Bildung/Sozialpädagogik (180 ECTS) benötigen Sie ein Vorpraktikum, das dem Studienziel förderlich ist. Die Dauer umfasst mindestens 6 Wochen (240 Stunden). Es darf nicht länger als drei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen.

Ab dem WS23/24 gilt: Für die Aufnahme des BA-Studiums Berufliche Bildung/Sozialpädagogik (180 ECTS) benötigen Sie ein Vorpraktikum, das dem Studienziel förderlich ist. Die Dauer umfasst mindestens 4 Wochen (150 Stunden). Es darf nicht länger als drei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen.

Das Vorpraktikum kann auf das spätere Berufspraktikum angerechnet werden. Von daher empfiehlt sich keine Teilung von 2 x 2 Wochen. Das Berufspraktikum fordert mind. 4 Wochen am Stück.

Die Praktikumsbescheinigung muss bis spätestens Ende des ersten Semesters eingereicht werden und hat folgende Inhalte:

  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Beschreibung der pädagogischen Tätigkeit
  • Name und Beschreibung des Trägers bzw. der Einrichtung (achten Sie hier auf sozialpädagogische Tätigkeiten)

Anforderungen

Das Vorpraktikum muss in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe absolviert worden sein. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort, Einrichtungen der Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendtreff, Jugendbildungsstätte, Spielmobil), Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, Einrichtungen der Familienförderung (Familienbildungsstätten, Familienfreizeiten, Familienerholung) und Einrichtungen der Familienhilfe (Beratungsstellen, Heimerziehung, betreute Wohnformen, sozialpädagogische Familienhilfe).

Entscheidend ist, dass es sich beim Vorpraktikum um pädagogische Tätigkeiten bei einer pädagogischen Einrichtung handelt! Es genügt nicht:

  • reine Entwicklungshilfe im Ausland,
  • unterrichtende Tätigkeit
  • einzelne Gruppenstunden, über einen längeren Zeitraum verteilt (z.B. Leitung einer Jugendgruppe im Verein, Nachhilfe-Stunden)
  • Au-Pair-Tätigkeit

Einen relativ zuverlässigen Anhaltspunkt für die Anerkennungsmöglichkeit liefert in der Regel die Betreuung vor Ort: Gibt es pädagogische Ansprechpersonen? Wurde in dem Arbeitsverhältnis pädagogisch gehandelt?

Anerkennung des Vorpraktikums durch praktische Tätigkeiten vor dem Studium

Das Vorpraktikum muss nicht absolviert werden, wenn…

  • eine dem Studienziel dienende abgeschlossene pädagogische Ausbildung vorliegt Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen, Familienpfleger:innen, Logopäd:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Heilerziehungspflegehelfer:innen (die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginnt spielt keine Rolle)
  • die fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen/Berufsoberschulen in mind. einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginnt spielt keine Rolle) absolviert wurde
  • Praktika im Rahmen der Ausbildung an beruflichen Gymnasien o.ä. in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginnt spielt keine Rolle)
  • Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Einrichtung der Familien- und Jugendhilfe (die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginnt spielt keine Rolle)
  • ein Studium der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik erfolgreich abgeschlossen wurde mit Praktika im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginnt spielt keine Rolle)

Bitte legen Sie bei Einschreibung entsprechende Unterlagen vor. Nicht anerkannt werden Praktika aus dem Bereich Pflege- und Gesundheit, wenn diese keinen sozialpädagogischen Schwerpunkt hatten.

Informationen zu den schulischen Praktika allgemein

Insgesamt sind folgende schulische Praktika im Studium 'Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik' zu absolvieren.

Im Bachelorstudiengang sind zu leisten:

  • das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum
  • das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach

 

Im Masterstudiengang ist zu leisten:

  • das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung

 

Hier kann eine Übersicht(319.3 KB, 1 Seite) über die wichtigsten Regelungen aller schulischen Praktika heruntergeladen werden.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (kurz: PädiSchupra) ist im Bachelorstudiengang verortet und umfasst insgesamt 150 Unterrichtsstunden (bzw. ab dem 31.07.2021 120 Unterrichtsstunden). Meist wird das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum zwischem dem 1. und 4. Fachsemester absolviert.

Wichtige Dokumente und Informationen sind hier verlinkt:

  • allgemeine Informationen zum PädiSchuPra
  • Anmeldeformular
  • Bescheinigung(479.8 KB, 2 Seiten) (auszufüllen durch die Schule, einzureichen beim Lehrstuhl für Schulpädagogik)
  • Dokumente wie Praktikumsleitfaden, Vorlagen für den Praktikumsbericht, Beobachtungsbögen und Vorlagen für Stundennachweise sind hier zu finden

Fachdidaktisches Praktikum im Unterrichtsfach

Das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach ist im Bachelorstudiengang verortet und umfasst 50 Unterrichtsstunden. Meist wird das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach oder in der Vorlesungszeit während des 5. Fachsemesters absolviert. Die Regelungen für das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach sind fachspezifisch und können sich daher hinsichtlich der Betreuungsstruktur, des Leistungsnachweises etc. unterscheiden.

Allgemeine Informationen und Dokumente sind hier zu finden:

  • Allgemeine Informationen zum fachdidaktischen Praktikum im Unterrichtsfach
  • Überblick(92.2 KB, 2 Seiten) über alle Ansprechpartnerinnen und -partner sowie fachspezifische Regelungen
  • Bescheinigung(38.7 KB, 1 Seite)(auszufüllen durch die Schule, einzureichen bei der Dozentin oder dem Dozenten der Begleitveranstaltung im Unterrichtsfach)

 

Informationen der Unterrichtsfächer zur den Praktika:

Berufspraktikum

Das Berufspraktikum von 48 Wochen gilt als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen (Referendariat) und wird vom Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geregelt und anerkannt.

Informationen zu verschiedenen Aspekten des Berufspraktikums finden Sie unter diesem Link  .