Klausurhinweise

Die Termine und Formalitäten zur Einsichtnahme werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben.


Falls sich bei der Einsichtnahme Fragen oder Unstimmigkeiten ergeben, bitte ich Sie, einen formlosen Antrag auf Nachkorrektur zu stellen. Nach Vereinbarung eines Termins kann die Klausur dann zusammen mit mir oder einem Mitarbeiter am Lehrstuhl eingesehen werden.


Der Antrag ist per email an vwl-mikro(at)uni-bamberg.de zu richten. Der Antrag muss im Hinblick auf diejenigen Bereiche der Klausur begründet werden, mit deren Bewertung Sie nicht einverstanden sind. Ein nicht hinreichend begründeter Antrag wird nicht berücksichtigt.


gez. Guido Heineck

Unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit, die Vorkorrektur einer Klausur am Lehrstuhl zu beantragen.

Diese Umstände können zum Beispiel sein:

  • Dritter bzw. letzter Versuch.
  • Bestehen der Klausur muss gegenüber Dritten nachgewiesen werden (z. B. bei Auslandsaufenthalt oder Praktikum).
  • Einhaltung von Fristen für BAföG-Verlängerungsanträge.
  • Bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einer anderen Prüfung.


Bitte richten Sie Ihren begründeten Antrag, inklusive eventueller Belege, per E-Mail oder postalisch bis zum Tag der jeweiligen Klausur, für die die Vorkorrektur beantragt werden soll, an vwl-mikro(at)uni-bamberg.de


Anträge die später eingehen, können von uns nicht mehr berücksichtigt werden.


gez. Guido Heineck

Die Meldefristen für Scheinklausuren des Lehrstuhls sind in jedem Semester identisch mit den Meldefristen des Prüfungsamtes.