Aufgabenverteilung der Universitätsleitung

Die folgende Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung der Universitätsleitung.

1. Der Präsident nimmt die ihm gesetzlich nach Art. 21 BayHSchG zugewiesenen Aufgaben wahr, u.a. als:

  • Vorsitzender der Universitätsleitung;
  • Vorsitzender der Erweiterten Universitätsleitung;
  • Dienstvorgesetzter der an der Universität tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Beamten und Beamtinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Dienst des Freistaates Bayern stehen, sowie der Kanzlerin.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Kontakte zwischen Universität, Stadt und Wirtschaft.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Universitätsfrauenbeauftragte.

Er ist unmittelbarer Vorgesetzter für:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Präsidentenbüro

 

2. Die Kanzlerin übt die ihr nach Art. 19 Abs. 2 Satz 3 und Art. 23 BayHSchG gesetzlich zugewiesenen Funktionen aus:

  • Leitung der Zentralen Universitätsverwaltung;
  • Beauftragte für den Haushalt;
  • Dienstvorgesetzte der an der Universität tätigen Bediensteten des Freistaates Bayern sowie der im Dienst der Universität stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, soweit sich nicht aus Art. 21 Abs. 10 Satz 1 BayHSchG etwas Anderes ergibt;
  • Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Universität;
  • Einberufung des Krisenstabs gem. Krisenstabsordnung;
  • Koordinierung der Baumaßnahmen;
  • das Hausrecht hinsichtlich folgender Regelungsbereiche:
    • Genehmigung von Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeit sowie Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebs innerhalb der Öffnungszeiten,
    • Raumnutzung der zentralen Flächen und Parkordnung
    • Plakataushang,
    • Vorschläge zur Raumnutzung und Umnutzung.

Außerdem ist sie zuständig für:

  • Fragen der Nachhaltigkeit;
  • Fragen der familiengerechten Hochschule;
  • Fragen von Dual Career;
  • Fragen der Internationalisierung im Bereich der Universitätsverwaltung.

Sie ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Betriebsarzt;
  • Datenschutzbeauftragter;
  • Geheimschutzbeauftragter;
  • Gleichstellungsbeauftragte;
  • Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter;
  • Sicherheitsingenieurin;
  • Suchtbeauftragter;
  • Vertrauensmann für Schwerbehinderte.

 

3. Vizepräsidentin Prof. Dr. Gerhardt nimmt den Aufgabenbereich „Diversität und Internationales“ wahr.

Sie ist zuständig für:

  • Fragen der Internationalisierung;
  • Fragen der Gleichstellung;
  • Fragen der Diversität.

Außerdem ist sie zuständig für:

  • Bridges Network;
  • Belange des Akademischen Auslandsamts;
  • Studierendenmobilität.

Sie ist unmittelbare Vorgesetzte:

  • Persönliche Referentin der Vizepräsidentin.

 

4. Vizepräsident Prof. Dr. Saalfeld nimmt den Aufgabenbereich „Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs“ wahr.

Er ist:

  • Vorsitzender der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
  • Forschungsförderung;
  • Forschungstransfer;
  • Fragen der Internationalisierung im Aufgabenbereich Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs;
  • Fragen der Gleichstellung in der Forschungsförderung und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Beauftragter für Fragen der europäischen Forschungsprogramme.

 

5. Vizepräsident Prof. Dr. Hörmann nimmt den Aufgabenbereich „Lehre und Studierende“ wahr.

Er ist:

  • Vorsitzender der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende;
  • Leiter der Zentralen Studienzuschusskommission;
  • Leiter des Ausschusses für Qualität in Studium und Lehre.

Außerdem ist er zuständig für:

  • Fragen des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre;
  • Fragen der hochschuldidaktischen Fortbildung;
  • Fragen der Weiterbildungsangebote;
  • Fragen der Internationalisierung im Aufgabenbereich Lehre und Studierende;
  • Fragen der Gleichstellung in den Studienprogrammen.

Er ist zuständig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:

  • Beauftragter für schwerbehinderte Studierende.

 

6. Personalzuordnung

Der Universitätsleitung unmittelbar zugeordnet sind folgende Stellen:

  • Leitung des IT-Service;
  • Leitung der Universitätsbibliothek;
  • Leitung des Sprachenzentrums;
  • Leitung des Sportzentrums;
  • Leitung des Dezernates Kommunikation;
  • Leitung des Universitätsarchivs;
  • Leitung des Akademischen Auslandsamtes;
  • Leitung der Studienberatung;
  • Personal der Trimberg Research Academy (TRAc)
  • Personal der Bamberger Akademie für Bildungstransfer (BABT).

Die Universitätsleitung nimmt gemeinsam die Verantwortung für die Besetzung der genannten Stellen wahr. Die Dienstvorgesetztenfunktion entsprechend Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist dadurch nicht berührt.
 

7. Vertretungsregelung

Die Kanzlerin wird vertreten durch den Leiter der Abteilung III, Herrn Andreas Crone.

Die Vizepräsidentin und -präsidenten vertreten sich gegenseitig, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird.
 

8. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 14. Oktober 2020 in Kraft.

Bamberg, den 14. Oktober 2020
Prof. Dr. Kai Fischbach
– Präsident –