Anerkennung auswärtiger Studienleistungen

Anrechnung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzept des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module werden nach verschiedenen Indikatoren geprüft:

  • Niveau
  • Umfang bzw. Workload
  • Qualität
  • Profil
  • Lernergebnisse

Um diese Indikatoren prüfen zu können, müssen folgende Unterlagen auf deutsch oder englisch vorgelegt werden:

  • Ausführliche Modulbeschreibungen der auswärtigen bzw. ausländischen Hochschule
  • Transcript of Records (inkl. Grading System)

Im Fachbereich Soziologie sind folgende FachvertreterInnen für die Anerkennung zuständig:

Prof. Dr. Thorsten Peetz

Allgemeine Soziologie, Soziologische Grundlagen,

Komparative Makrosoziologie,

Soziologie der Kommunikation und Medien

Prof. Dr. Isabel KuscheSoziologie digitaler Medien

Prof. Dr. Steffen Schindler,

Prof. Dr. Markus Lörz

Soziologie der Bildung und der Arbeit,

Soziologie des Lebenslaufs und der Bildung

Prof. Dr. Elmar RiegerEuropäische und globale Studien
Prof. Dr. Henriette Engelhardt-WölflerBevölkerungswissenschaft
Prof. Dr. Michael GebelMethoden der empirischen Sozialforschung
Prof. Dr. Olaf StruckArbeitswissenschaft
Prof. Dr. Cornelia Kristen

Soziologie der Migration

Für Anrechnungen aus anderen Fachgebieten, informieren Sie sich bitte bei den FachvertreterInnen dort.

Anrechnung von auswärtigen Leistungen anderer deutscher Hochschulen

Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst den  Anrechnungsantrag(64.5 KB, 1 Seite) aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss z.Hd. Frau Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer, Feldkirchenstr. 21, F21 01.15 ein. Zusätzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Modulgruppen Sie die anzuerkennenden Module einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Sobald Sie die Bestätigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, können Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.

Der Auslandsaufenthalt

Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, sollten Sie sich zunächst eingehend über verschiedene ausländische Hochschulen und deren Kursangebot informieren. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können nur dann angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang deshalb insbesondere, ob die angebotenen Kurse dem Modulhandbuch der Soziologie in Bamberg entsprechen. In der Regel stellt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen jedoch kein Problem dar.

Bitte beachten Sie: Die Pflicht zur Wiederholung von Prüfungen wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen. Dies kann nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.

Um sich über die Partneruniversitäten der Universität Bamberg und die notwendigen Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt zu informieren, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Mobilitätsfenster

Im Masterstudiengang Soziologie ist ein Auslandsaufenthalt vor oder nach dem Absolvieren eines möglichen Forschungspraktikums empfehlenswert. Da das Forschungspraktikum zweisemestrig ist, ist ein Auslandsaufenthalt währenddessen nicht möglich. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen fällt immer dann leicht, wenn eine hohe Übereinstimmung mit den in Bamberg angebotenen Modulen besteht. Aber natürlich sollen auch Module anerkannt werden, die in Bamberg nicht belegt werden können. Diesbezüglich ist das Praxismodul am flexibelsten. Dort sind die Chancen auf Anrechnung von Modulen, die in Bamberg nicht angeboten werden am höchsten.

Learning Agreements

Learning Agreements stellen eine Form der Absicherung, jedoch keine Verpflichtung für die Studierenden dar. Haben Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den zuständigen FachvertreterInnen ein Learning Agreement abgeschlossen, werden diese Leistungen nach Ihrer Rückkehr in vollem Umfang anerkannt. Zu einer Ablehnung der Anerkennung kann es nur dann kommen, wenn Abweichungen festgestellt werden, die nicht zuvor angezeigt und im Learning Agreement entsprechend überarbeitet wurden. So soll sichergestellt sein, dass nach der Rückkehr von einer ausländischen Universität die Leistungen wie zuvor vereinbart, anerkannt werden. Die größten Freiheiten für Äquivalenzanerkennung ausländischer Leistungen bestehen im Kontextstudium (Bachelorstudiengang Soziologie) oder im Praxismodul (Masterstudiengang Soziologie) eingebracht werden sollen.

Handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung oder aus anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel BWL oder VWL, ist vor Beginn des Auslandsaufenthalts in jedem Fall zu empfehlen, mit der jeweiligen Fachvertreterin/dem jeweiligen Fachvertreter der Universität Bamberg ein Learning Agreement abzuschließen, da nur so Klarheit darüber besteht, ob eine Auslandsleistung anrechenbar ist. Sollten Sie also im Ausland Leistungen aus anderen Fachgebieten erbringen wollen, informieren Sie sich bitte dort über das genaue Vorgehen. Jede nachträgliche Änderung eines Learning Agreements sollte mit der Fachvertreterin/dem Fachvertreter abgestimmt und von ihr/ihm bestätigt werden.

Für einen Auslandsaufenthalt über ein ERASMUS-Programm und die anschließende Anerkennung von Leistungen müssen Sie zwei Arten von Learning Agreements abschließen:

  1. Kurslisten bzw. Learning Agreements, die Sie verpflichtend beim Akademischen Auslandsamt einreichen müssen.
  2. Fachliche Learning Agreements, sogenannte Anerkennungsvereinbarungen, die Ihnen schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Anerkennung der gewählten Kurse bestätigen. Diese Learning Agreements müssen immer mit den zuständigen FachvertreterInnen abgeschlossen werden.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Sobald Sie von Ihrer ausländischen Hochschule eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach Wiederaufnahme des Studiums an der Uni Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst den  Anrechnungsantrag(64.5 KB, 1 Seite) aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss z. Hd. Frau Brigola, Feldkirchenstr. 21, Raum: 00.88, mit folgenden Unterlagen ein:

  • Formular(e) Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der FachvertreterInnen (in der Regel durch Eintrag im jeweiligen Anrechnungsantrag)
  • Auslandsnachweise (Transcript of Records) in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Frau Brigola übernimmt auch die Umrechnung(85.3 KB) der anzuerkennenden Noten. Die Berechnung der Note wird von den FachvertreterInnen nicht übernommen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind die Auslandsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Höherstufung aufgrund von Anerkennung von Leistungen

Durch die Anerkennung von Studienleistungen kann es passieren, dass eine Höherstufung der Semesterzahl erfolgt. Im folgenden finden Sie die Regelungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie.

Höherstufung nach Anerkennung von Leistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen kann eine Höherstufung(78.3 KB, 1 Seite) in der Fachsemesterzahl zur Folge haben. Für das Auslandsstudium gewährte Urlaubssemester bleiben in jedem Falle bestehen, eine nachträgliche Rücknahme der Beurlaubung ist ausgeschlossen. Für ein gewährtes Urlaubssemester entfallen in Bamberg die Studienbeiträge gemäß Bayerischem Hochschulgesetz.

Studienzeiten in verwandten und sonstigen Studiengängen werden entsprechend dem Umfang der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet. Eine Höherstufung um ein Fachsemester erfolgt in diesen Fällen jeweils, sobald Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten anerkannt worden sind. Die Höherstufung beruht auf Beschlüssen des Prüfungsausschusses. Gleiches gilt für Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden, sofern das Auslandsstudium im Rahmen einer Beurlaubung absolviert wurde.